Veröffentlicht am 09.11.2005
IKK-Integrationsvertrag in Leipzig / Kooperation von Niedergelassenen und Klinikärzten geplant
LEIPZIG (dür). Ärzte des städtischen Klinikums St. Georg in Leipzig wollen zusammen mit niedergelassenen Kollegen und der Innungskrankenkasse Sachsen ein Netzwerk schaffen. Es soll Patienten bei Operationen einheitliche Behandlungspfade, verkürzte Klinikaufenthalte und eine zeitnahe Reha garantieren.
Die Fallpauschale des Klinikums deckt auch Rehabilitationsleistungen, etwa den Besuch von Herzsportgruppen, ab.
Dazu schlossen IKK und Klinikum einen Vertrag zur Integrierten Versorgung mit kurzzeitstationärer Behandlung ab. Auch eine Kooperation mit niedergelassenen Vertragsärzten ist vorgesehen. Das Konzept soll bei insgesamt 45 Indikationen aus den Fachrichtungen Allgemeinchirurgie, Neurochirurgie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Gefäßchirurgie und Kardiologie greifen.
Op-Termine werden von den niedergelassenen Netzärzten künftig selbst organisiert - nach Abstimmung mit den Patienten. Die Ärzte stellen dem Klinikum die Patientendaten zur Verfügung, damit Doppeluntersuchungen vermieden werden. Bereits einen Tag nach der Operation beantragen die Klinikärzte bei der IKK die anschließende Reha.
Durch moderne chirurgische Op-Verfahren soll der Klinikaufenthalt zudem um durchschnittlich zwei Tage im Vergleich zu anderen stationären Eingriffen, die nicht dem Integrationsvertrag angehören, verkürzt werden. Am Tag der Klinikentlassung werden die Patienten sofort in die ambulante Therapieeinrichtung des Klinikums aufgenommen.
"Da der Ort der operativen Leistungen und Rehabilitation der gleiche ist, sind die Informationswege kurz. Operateur und Therapeut kommunizieren direkt miteinander, sie sichern eine kontinuierliche Behandlungskette", so IKK-Vorstand Gerd Ludwig.
Nach der Anschlußbehandlung kehren die Patienten mit dem Entlassungsbericht des Klinikums und dem Rehabericht zur postoperativen Nachbetreuung zu ihren niedergelassenen Ärzten zurück. Die Kollegen geben dem Klinikum dann eine Rückmeldung über den Erfolg der Behandlung in Form eines Qualitätsberichtes.
Getragen werde, so Ludwig, diese neue Art der integrierten Versorgung durch die Entwicklung des Klinikums zu einem medizinisch sozialen Zentrum. Unter einem Dach finden sich dort Einrichtungen für Tagespflege, sowie Institute für physikalische Therapie, Physiotherapie, Ergotherapie und eine Herzsportgruppe.
Zum Integrationsvertrag gehört auch, daß die Klinik mit niedergelassenen Ärzten Kooperationsverträge schließt und die Vergütung vereinbart. Patienten müssen sich dazu bei ihren Haus- oder Fachärzten für die integrierte kurzzeitstationäre operative Versorgung einschreiben.
Das Klinikum erhält dann für jeden Patienten eine indikationsbezogene Fallpauschale von der IKK. Die Fallpauschale deckt auch die Rehabilitationsleistungen und die Vergütung der niedergelassenen Ärzte ab. Im Gegenzug verpflichten sich die Klinikvertreter zu halbjährlichen Qualitätsberichten an die Kasse.
Über die Möglichkeit, sich an diesem Vertrag zu beteiligen, hat die IKK bislang alle 700 Vertragsärzte aus dem Raum Leipzig informiert. Wieviele Ärzte mitmachen werden, hängt davon ab, wieviel Patienten sich für die neue Behandlungsform entscheiden werden. Deshalb könne die IKK momentan auch das finanzielle Volumen des Vertrages nicht abschätzen, sagte IKK-Sprecherin Uta Worm.