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Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vorerst ohne Einigung

Veröffentlicht am 11.03.2026

Die aktuellen Vergütungsverhandlungen zwischen den ergotherapeutischen Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband sind zunächst ohne Einigung beendet worden. Die Verhandlungen werden am 23.03. und gegebenenfalls am 27.03. fortgesetzt.


Grundsätzliche Differenzen über Selbstverwaltung und Transparenz

Bereits die vorangegangene Verhandlungsrunde war durch grundlegende Differenzen über Fragen der Selbstverwaltung, der Unabhängigkeit der Vertragspartner und der Transparenz geprägt. Aus Sicht des BED ist dabei klar: In der gemeinsamen Selbstverwaltung sind die Vertragspartner rechtlich eigenständig und gleichberechtigt. Jeder Verband entscheidet selbst darüber, wer ihn in den Verhandlungen vertritt. Vorgaben anderer Vertragspartner zur Zusammensetzung der eigenen Delegation sind aus Sicht des BED nicht akzeptabel.

Genau an diesem Punkt hat der BED in den Gesprächen eine klare Haltung eingenommen. Diese Position wurde von den anderen Verhandlungspartnern jedoch nicht mitgetragen. Gleichzeitig wurde bis zuletzt auf eine Vertraulichkeitsregelung gedrängt, die aus Sicht des BED die notwendige öffentliche Einordnung zentraler Verhandlungsthemen erheblich eingeschränkt hätte. Der BED hat eine solche Regelung deshalb nicht unterzeichnet.


Verhandlungen im kleineren Format fortgeführt

Positiv bewertet der BED jedoch, dass der GKV-Spitzenverband am Ende einen Weg gefunden hat, die Gespräche trotz des fortbestehenden Dissenses fortzuführen. Statt in großer Runde wurde in einem veränderten Format weiterverhandelt: in kleineren Konstellationen mit jeweils zwei Delegationsmitgliedern pro Partei. Auf diese Weise konnten die Verhandlungen zumindest fortgesetzt werden.


Streitpunkt: Neuer Rechenweg bei den Personalkosten

Inhaltlich scheiterte eine Einigung vor allem an der Frage, wie die Personalkosten künftig berechnet werden sollen. Bisher wurden Vergütungsanpassungen danach ermittelt, wann tarifliche Steigerungen im jeweiligen Vertragszeitraum tatsächlich wirksam werden. Der GKV-Spitzenverband schlägt nun vor, stattdessen mit Jahreswerten zu rechnen. Diese veränderte Berechnung führt im Ergebnis zu einer niedrigeren Vergütungssteigerung für die Praxen.

Nach der bisherigen Systematik ergibt sich eine Steigerung der Vergütung um 4,55 Prozent. Nach dem neuen Rechenweg des GKV-Spitzenverbands wären es lediglich 3,67 Prozent. Zwar wurde hierzu eine Darstellung vorgelegt, die zugrunde liegende Berechnungslogik ist jedoch auch nach längerer Sichtung nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Der BED erwartet deshalb eine ergänzende und transparente Darlegung der Kalkulationsgrundlage, um den vorgeschlagenen Rechenweg fachlich prüfen zu können.


Vergütungssteigerung aus Sicht des BED nicht ausreichend

Unabhängig davon wäre selbst eine Steigerung von 4,55 Prozent aus Sicht des BED wirtschaftlich nicht ausreichend. In diesem Wert sind im Wesentlichen lediglich die Tariflohnsteigerung, die Entwicklung der Neuvertragsmieten für Praxisräume sowie die allgemeine Inflation auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt. Zahlreiche weitere Kostenentwicklungen, die Praxen im Alltag betreffen, bleiben dabei außen vor.


Forderungen des BED bislang nicht berücksichtigt

Hinzu kommt, dass keine der Forderungen des BED in dieser Verhandlungsrunde aufgegriffen wurde. Dazu zählt unter anderem die Berücksichtigung der gestiegenen Zusatzbeiträge zur Sozialversicherung. Der GKV-Spitzenverband vertritt hier die Auffassung, dass gleichzeitig andere Sozialversicherungsbeiträge gesunken seien und sich daraus insgesamt keine zusätzliche Belastung ergebe. Die entsprechende Berechnung liegt dem BED bislang jedoch nicht vor und muss zunächst nachvollziehbar dargestellt werden.


Tarifanpassung 2026 und wirtschaftliche Belastung der Praxen

Unberücksichtigt blieb außerdem die laufende Tarifanpassung für das Jahr 2026. Dabei handelt es sich nicht um eine Prognose, sondern um tariflich feststehende Entwicklungen. Für die Praxen entsteht dadurch ein reales Liquiditätsproblem: Die Gehälter für das Jahr 2026 müssen auch im Jahr 2026 gezahlt werden. Werden Vergütungsanpassungen jedoch weiterhin nur auf Basis vergangener Werte berechnet, müssen Praxen diese Differenz zunächst vorfinanzieren. Gerade kleinere und mittlere Praxen geraten dadurch wirtschaftlich unter Druck.

Besonders kritisch sieht der BED zudem die unterschiedliche Behandlung der Heilmittelbereiche. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie in der Physiotherapie werden laufende tarifliche Entwicklungen für 2026 berücksichtigt – in der Ergotherapie jedoch nicht. Aus Sicht des BED ist diese Ungleichbehandlung nicht sachgerecht und nicht hinnehmbar.


Telemedizinische Leistungen und Hausbesuche

Auch bei der telemedizinischen Pauschale sieht der BED weiterhin Handlungsbedarf. Sie dient nicht als Anschubfinanzierung, sondern zur Kostenerstattung für tatsächlich erbrachte telemedizinische Leistungen, die mit einer eigenen Positionsnummer im Vertrag abgebildet sind. Wenn diese Leistungen regelhaft Teil der Versorgung sind, müssen sie auch dauerhaft wirtschaftlich abgesichert sein. Andernfalls wird ihre verlässliche Vorhaltung in der Praxis erschwert.

Darüber hinaus wurde in der aktuellen Verhandlungsrunde die Einführung einer zusätzlichen Hausbesuchspauschale für Leistungen in Kurzzeitpflege und Tagespflege eingebracht. Aus Sicht des BED besteht hier Anpassungsbedarf, da die derzeitige Vergütung den tatsächlichen Aufwand nicht ausreichend abbildet. Die anderen Vertragspartner haben dieses Thema zur weiteren Prüfung mitgenommen.


Wirtschaftliche Realität der Praxen im Blick behalten

Grundsätzlich zeigt sich an vielen Punkten ein strukturelles Problem: Praxen finanzieren Personal, Miete, Energie, Versicherungen und weitere Betriebskosten nicht rückwirkend, sondern laufend Monat für Monat. Eine Vergütungslogik, die systematisch hinter der tatsächlichen Kostenentwicklung zurückbleibt, führt deshalb zu realen wirtschaftlichen Belastungen im Praxisalltag.

Der BED weist zudem darauf hin, dass bereits die aktuelle Preisbasis aus seiner Sicht nicht wirtschaftlich angemessen ist. Diese Frage ist weiterhin rechtlich anhängig und noch nicht entschieden. Für die laufenden Verhandlungen rechnet der BED daher zunächst auf Grundlage des derzeit gültigen Preisstands weiter.

Auf dieser Basis fordert der BED eine Vergütungssteigerung von 7,25 Prozent.

Die Verhandlungen werden am 23.03. und gegebenenfalls am 27.03. fortgesetzt. Der BED bleibt dran.

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