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Veröffentlicht am 14.11.2005
Durch die vorgezogene Bundestagswahl ist es nicht mehr zu einer Aufhebung der Mindestaltersgrenze für Ausbildungsberufe gekommen. Ein erneuter Anlauf könnte anstehen, da die ursprüngliche Initiative im Januar 2005 vom Bundesrat ausgegangen war (Bundestags-Drucksache 15/4648). Ziel war es, die Altersvorgabe bei der Zulassung zur Ausbildung für Hebammen, Logopäden, Masseure und Physiotherapeuten zu streichen. Begründung: Da Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildung erst mit 16 (Masseure), 17 (Hebammen und
Physiotherapeuten) und 18 Jahren (Logopäden) beginnen dürfen, verlieren sie in der Regel ein volles Jahr. Denn die Schulen der Gesundheitsfachberufe beginnen in Anlehnung an die Schuljahresregelungen der Länder meist nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen. Im Altenpflege- und im Krankenpflegegesetz sind deshalb die Altersvorgaben bereits geändert worden.