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Veröffentlicht am 22.11.2005
Bis Mitte 2006 können noch Anträge auf Existenzgründungszuschuss (Ich-AG-Förderung) gestellt werden!
Zunächst war von der SPD geplant nur noch Anträge bis Ende diesen Jahres zu akzeptieren.
Dies gilt, wenn die Koalitionsvereinbarung rechtzeitig in geltendes Recht umgesetzt wird, wovon aber ausgegangen werden kann.
Voraussichtlich wird es ab Mitte 2006 ein neues Förderinstrument geben, welches das seit langen Jahren existente Überbrückungsgeld ablöst.
Allerdings wird es für dieses Fördermittel wohl keinen Rechtsanspruch mehr geben. So wird die Zahlung der Förderung wieder zur Ermessensleistung. Die Förderung ist dann zudem von der Befüllung der Fördertöpfe abhängig.