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Gesetzliche Änderungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

Veröffentlicht am 25.11.2005

Die Regierungsparteien haben sich im Rahmen des Koalitionsvertrages vom 11.11.2005 neben der drastischen Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % um 3 % auf 19 % ab 01.01.2007 auf die Modifizierung zahlreicher Steuergesetze geeinigt. Deutlich erkennbar ist, dass die Zielrichtung weniger die im Wahlkampf angekündigte Steuervereinfachung und die Abschaffung von ungerechtfertigten Steuervergünstigungen ist, sondern die Konsolidierung der Staatsfinanzen.


Darüber hinaus werden weitere zusätzliche Ausnahmetatbestände geschaffen, z.B. die Einführung einer steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt sowie deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten.

Die Rechtsänderungen sollen im Wesentlichen zum 01.01.2007 bzw. 01.01.2008 in Kraft treten; hinsichtlich der Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen (§§ 3 Nr. 9 und 10 EStG) ist ein Inkrafttreten bereits zum 01.01.2006 vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem nachfolgendem Maßnahmenkatalog lediglich um eine Absichtserklärung der Regierungskoalition handelt. Es ist davon auszugehen, dass es noch zu zahlreichen weiteren Diversifikationen kommen wird. Unklar ist, ob die steuerliche Nichtanerkennung von echten Werbungskosten, z.B. im Rahmen der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder beim häuslichen Arbeitszimmer sowie die Nichtanerkennung von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Vorrang hat vor dem Abbau von steuerlichen Ausnahmetatbeständen, insbesondere vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kosten für Mobilität und einer immer komplizierter werdenden Steuergesetzgebung.. Ebenso unklar ist, ob die primäre Konzentration der steuerlichen Maßnahmen auf den Arbeitnehmerbereich durchsetzbar ist, oder ob es hier noch zu zusätzlichen Einschränkungen in anderen Bereichen kommen wird. Experten halten es für außerordentlich fragwürdig, ob diese steuerlichen Maßnahmen, insbesondere ein weiteres Anziehen der Steuerschraube, geeignet sind, die schleppende Binnennachfrage anzukurbeln.

Nach derzeitigem Stand sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen:

Lohnsteuer
Beschränkung der Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtzuschläge auf einen Grundlohn von 25 Euro ab 01.01.2006 (§ 3b EStG)
Wegfall der Steuerfreiheit für Entlassungsentschädigungen ab 01.01.2006 (§ 3 Nr. 9 EStG)
Wegfall der Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen ab 01.01.2006 (§ 3 Nr. 10 EStG)
Wegfall der Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 3 Nr. 15 EStG)
Wegfall der Steuerfreiheit des Übungsleiterpauschbetrags gemäß (§ 3 Nr. 26 EStG)
Wegfall der Steuerfreiheit für Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich (§ 3 Nr. 64 EStG)
Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit für ein häusliches Arbeitszimmer, soweit dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt (§ 4 Absatz 5 Nr. 6b EStG)
Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung von 1 % auf 1,5 % (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG , keine steuerliche Auswirkung, soweit ein Fahrtenbuch geführt wird)
Wegfall der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Entfernungen von nicht mehr als 20 km (§ 9 Absatz 1 Nr. 4 EStG)
Wegfall der steuerlichen Begünstigung von Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
Vereinfachung des Reisekostenrechts
Sozialversicherung
Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5 % auf 19,9 %.
Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,5 %
Erhöhung der Abgabenbelastung bei Mini-Jobs von 25 % auf 30 %
Darüber hinaus sind nachfolgende Rechtsänderungen vorgesehen:

Einkommensteuer
Einführung einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt
Verbesserungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten.
Wegfall der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäuden (ab 01.01.2006)
Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Absatz 5 Nr. 2 EStG)
Halbierung der Sparerfreibeträge von 1.500 Euro auf 750 Euro bei Ledigen bzw. von 3.000 Euro auf 1.500 Euro bei Verheirateten ab 2007 (§ 9a Nr. 2 EStG)
Wegfall des Sonderausgabenabzugs von privaten Steuerberatungskosten (§ 10 Absatz 1 Nr. 6 EStG)
Abschaffung der steuerlichen Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren bzw. zehn Jahren bei vermieteten Immobilien ab 2007 (§ 23 EStG)
Einführung der Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren und vermieteten Immobilien
Förderung der Kapitalanlage in Wagniskapital (Private Equity)
Einführung einer Reichensteuer für Einkommen über 250.000 Euro bei Ledigen bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten (tariflicher Zuschlag zum Spitzensteuersatz um 3 %) für nichtgewerbliche Einkünfte ab 2007
Weitere Änderungen
Wegfall der Eigenheimzulage (Eigenheimzulagengesetz)
Anhebung der Buchführungsgrenzen von 350.000 Euro auf 500.000 Euro (§ 141 Abgabenordnung)
Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Umsatzsteuer
Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16 % um 3 % auf 19 % ab 2007 (§ 12 UStG)
Verdoppelung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung von 125.000 Euro auf 250.000 Euro ab 2006 (§ 20 Absatz 1 Nr. 1 UStG)

Volker Hartmann, Diplom-Finanzwirt (FH), Hamburg
DASHÖFER HOLDING & VERLAG DASHÖFER GMBH
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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