Veröffentlicht am 28.11.2005
Kosten für verordnete Maßnahmen sollen 2006 bundesweit 3,25 Milliarden Euro nicht überschreiten
26.11.2005
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine Absenkung der Ausgaben für Heilmittel verständigt. Danach sollen die Kosten für verordnete Maßnahmen in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie (medizinische Fußpflege) 2006 bundesweit 3,25 Milliarden Euro nicht überschreiten.
Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen trägt diese Vorgabe zu einer Stabilisierung der Heilmittelausgaben bei, vorausgesetzt, die Ärzte orientieren sich bei den Verordnungen am medizinisch Notwendigen und Wirtschaftlichen. Hiermit sollten medizinisch überflüssige Heilmittelverordnungen vermieden werden. Die bisher erfassten Ausgaben ließen aber erkennen, dass die Rahmenvorgaben überschritten werden könnten, hieß es weiter.
Erstmalig erfolgte die Festlegung der Rahmenvorgaben auch auf der Grundlage des von den Spitzenverbänden der Krankenkassen entwickelten Heilmittel-Informations-Systems (HIS), wodurch die Transparenz im Heilmittelmarkt deutlich verbessert wurde. Im HIS werden die
Abrechnungsdaten der Leistungserbringer zusammengeführt und im Hinblick auf die Heilmittel-Ausgaben zielgerichtet analysiert.
Im Jahr 2003 hatten sich die ärztlich verordneten Ausgaben für Heilmittel auf knapp 3,5 Milliarden Euro belaufen. Spitzenverbände und KBV verfolgten mit den Rahmenvorgaben für die Jahre 2004 und 2005 das Ziel, die Ausgaben bis Ende 2005 auf 3,2 Mrd. Euro abzusenken. Damit sollten „medizinisch nicht begründete und überflüssige Heilmittelverordnungen“ vermieden werden.
Diese Absenkung sollte durch die neuen Heilmittelrichtlinien erreicht werden, die durch den Indikationsbezug eine wirtschaftlichere Verordnung bei gleich bleibend hohem Niveau gewährleisten. Zugleich hatte der Gesetzgeber die Zuzahlungen für Heilmittel erhöht. Die bisher erfassten Heilmittelausgaben lassen erkennen, dass die Rahmenvorgaben von 3,2 Mrd. Euro überschritten
werden könnten.
Zur Information:
Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben werden unter Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren Heilmittelvereinbarungen auf Landesebene geschlossen. Für die Ausgabensteuerung auf Landesebene stellen die Spitzenverbände der Krankenkassen Auswertungen aus dem GKV HIS KV-bezogen als Frühinformation quartalsweise zur Verfügung.
Quelle: ZVK