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Veröffentlicht am 15.06.2018
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Tatsächlich wurden bereits die ersten Abmahnungen bezüglich angeblicher Datenschutzverstöße auf Webseiten versendet. Zwar blieb die teilweise befürchtete große Abmahnwelle bisher aus, jedoch berichtet z.B. die Kassenärztliche Vereinigung Bremen von mehreren Abmahnungen gegen Bremer Ärzte. Da CDU und SPD sich über die konkrete Vorgehensweise gegen derartige, rein finanziell motivierte Abmahnungen derzeit noch nicht einigen konnten, ist es um so wichtiger, dass Ihre Webseite auf dem neuesten Stand der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist.
Veröffentlicht am 23.03.2021
- Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die jeweiligen Vorgaben für die Leistungserbringenden (Vorgaben KBV-LE) gemäß Corona-Testverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/html/2755.php#content46755
Veröffentlicht am 09.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der neue für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 2021 zu verwendende Verordnungsvordruck für Heilmittel enthält keine Felder mehr für die Taxierung.
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die DAK-Gesundheit informierte uns in einem Schreiben darüber, dass ab dem 01.05.2024 die GfS GmbH als Dienstleistungsunternehmen die Heilmittelabrechnungen für die DAK-Gesundheit entgegennehmen wird.
Neben der Daten- und Belegannahme wird die GfS GmbH auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V für die DAK-Gesundheit übernehmen. Zuvor war dies die Aufgabe der DAVASO GmbH. Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend angepasst.
Veröffentlicht am 26.08.2022
Informationen für unsere Mitglieder
Veröffentlicht am 27.04.2007
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Manipulationen im Gesundheitswesen!
Rückzahlungen überschreiten Millionengrenze
Zusammenfassung:
Nachrichten und Informationen der Ersatzkassenverbände in Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsgruppe „Abrechnungsmanipulationen" der Ersatzkassen hat Rückzahlungen in Höhe von über einer Million Euro allein in Nordrhein
geltend gemacht. Damit erreichen die Forderungen einen neuen Höchststand.
Veröffentlicht am 11.06.2010
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Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung. Bei Fragen zur Abrechnung als Freier Mitarbeiter ohne eigene Praxisräume nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Veröffentlicht am 14.11.2014
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Unser langjähriger Kooperationspartner, das Abrechnungszentrum ARNI zieht um.
Die neue Anschrift lautet ab dem 01.12.2014: ARNI Gmbh, LANDSCHAFTSTR. 7, 30159 Hannover
Die Telefonnummern und E-Mail-Kontaktdaten bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 01.07.2013
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Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften und damit die Abschaffung der Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, statt den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Sitzung ist für den 05.07.2013 anberaumt.
Veröffentlicht am 31.07.2012
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In letzter Zeit häufen sich Fälle der BIG Krankenkasse, die Vergütungen vollständig kürzen auf Grund von nicht eingehaltener Frequenz.
Wenn z.B. auf einer Verordnung als Frequenz die 2 eingetragen wird, ist der Patient 2 Mal wöchentlich zu therapieren. Unterschreitet der Therapeut ab und an die Frequenz, so besteht die Gefahr der vollständigen Absetzung.