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Veröffentlicht am 14.11.2014
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Unser langjähriger Kooperationspartner, das Abrechnungszentrum ARNI zieht um.
Die neue Anschrift lautet ab dem 01.12.2014: ARNI Gmbh, LANDSCHAFTSTR. 7, 30159 Hannover
Die Telefonnummern und E-Mail-Kontaktdaten bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 01.07.2013
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften und damit die Abschaffung der Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, statt den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Sitzung ist für den 05.07.2013 anberaumt.
Veröffentlicht am 31.07.2012
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
In letzter Zeit häufen sich Fälle der BIG Krankenkasse, die Vergütungen vollständig kürzen auf Grund von nicht eingehaltener Frequenz.
Wenn z.B. auf einer Verordnung als Frequenz die 2 eingetragen wird, ist der Patient 2 Mal wöchentlich zu therapieren. Unterschreitet der Therapeut ab und an die Frequenz, so besteht die Gefahr der vollständigen Absetzung.
Veröffentlicht am 27.07.2023
- Aktualisiert am 11.08.2023
Aufgrund einer Rundungsdifferenz beim Zuzahlungsbetrag in der offiziellen Preisliste mit Gültigkeit für Behandlungen vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 gibt es jetzt Absetzungen von jeweils 1 Cent pro Hirnleistungstraining Einzelbehandlung.
Da es sich um die Beträge aus der offiziellen Vergütungspreisliste handelt, sehen weder wir noch der GKV-SV eine Verantwortung der Heilmittelpraxen.
Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Veröffentlicht am 19.01.2018
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Derzeit gibt es Absetzungen veranlasst durch das DDG für die Barmer mit der Begründung:
"Nicht bei allen Therapieeinheiten wurde das Behandlungsintervall (14 Tage) bzw. die ärztliche Terminvorgabe eingehalten. Bevor wir eine Teilabsetzung vornehmen geben wir Ihnen Gelegenheit, ggf. den Grund der Überschreitung anzugeben."
Veröffentlicht am 25.01.2019
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Die DDG, ein Abrechnungszentrum der Krankenkassen wie z.B. der HEK, hatte Ende Dezember ein Schreiben mit Rückforderungen bezüglich Verordnungen aus 2014 an Praxen versendet. Begründet wurden diese Rückforderungen meist mit der 12-Wochen-Frist.
Diese Rückforderungen waren aus zweierlei Hinsicht nicht rechtmäßig:
Einerseits gibt der Passus im §8 der Heilmittelrichtlinie diesbezüglich Vorgaben zur Ausstellung und nicht zur Ausführungsdauer einer Verordnung.
Andererseits wären die Fälle ohnehin längst verjährt, selbst wenn ein formaler Fehler vorgelegen hätte.
Veröffentlicht am 12.11.2013
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Auch andere Kassen, z. B. die DAK, gehen nun dazu über, Absetzungen durchzuführen, wenn auf der Verordnungsrückseite nicht ausdrücklich alle Leistungen eingetragen werden. Wie bereits berichteten, müssen alle Leistungen, welche in Rechnung gestellt werden, auch vom Patienten unterschrieben werden.
Es reicht also nicht mehr aus, sich z.B. die motorisch-funktionelle Behandlung durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Es müssen nun ausdrücklich auch z. B. die Funktionsanalyse, der Hausbesuch, die thermische Anwendung oder ähnliches notiert und von dem Patienten gegengezeichnet werden.
Veröffentlicht am 31.08.2012
- Aktualisiert am 24.09.2012
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In letzter Zeit haben einige Mitglieder von Absetzungen durch Krankenkassen (hier die BIG direkt) wegen Unterschreitung der angegebenen Frequenz berichtet. Wie Sie dem entgegenwirken können, erläutern wir Ihnen folgend.
Veröffentlicht am 28.08.2020
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Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Berichte über Absetzungen aufgrund längerer Unterbrechungen innerhalb einer Verordnung, welche jedoch im Zeitraum der Corona-bedingten Sonderregelungen lagen. Ebenso gibt es Absetzungen wegen späterem Behandlungsbeginn.
Legen Sie im Falle einer solchen Absetzung unverzüglich Widerspruch ein und verweisen Sie dabei auf die für den betreffenden Zeitraum gültigen Sonderregelungen: