Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 15.12.2014
Bei der Behandlung von Privatpatienten besitzen die Vorgaben der Heilmittelrichtlinie keine Gültigkeit. Grundlage ist neben der ärztlichen Verordnung lediglich Ihr Vertragsverhältnis direkt mit dem Patienten. Damit Ihr Patient keine böse Überraschung bei der Kostenerstattung durch seine private Kasse erlebt und sich dann womöglich bei Ihnen beschwert, empfehlen wir Ihnen auf folgendes zu achten.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.