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Veröffentlicht am 09.03.2015
Wie berichtet (
Gesundheitsämter ignorieren die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz!) verweigern die Gesundheitsämter bundesweit die Möglichkeit der Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich Ergotherapie.
Nun wird endlich der erste Gerichtstermin zu diesem Thema am 19. März 2015 stattfinden. Der BED unterstützt und finanziert die Klage eines Mitgliedes, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Zuvor musste ein Widerspruch gegen einen Amtsbescheid geführt werden, um anschließend die Klage überhaupt zu ermöglichen.
Selbstverständlich werden wir Sie über den weiteren Verlauf informieren.