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Gesundheitsämter ignorieren die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz!

Veröffentlicht am 31.01.2012


Seit kurzem lehnen Gesundheitsämter Anträge von Ergotherapeuten auf sektorale Heilpraktikererlaubnis ab.
Die Begründungen sind vielfältig und reichen von angeblich fehlenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen bis hin zu vermeintlich unzureichender Ausdifferenzierung des Berufsbildes.
Wenn man das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (wir berichteten: Ergotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung) natürlich ignoriert, uminterpretiert oder die umfangreiche Leistungsbeschreibung 1 b der Ergotherapeuten noch nicht einmal kennt, muss es natürlich zu solch schlecht begründeten Ablehnungsschreiben kommen.
Bei den entsprechenden Fällen haben wir Widerspruch eingelegt, die zurzeit bearbeitet werden.
 
Wir empfehlen daher allen Mitglieder uns weitere Ablehnungen umgehend zu melden und bitten im selben Zuge die Ergotherapeuten mit bereits erteilter HP-Zulassung auf dem Gebiet der Ergotherapie uns dies zur Kenntnis zu geben.
 
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.



Weitere Informationen zum Thema:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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