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Veröffentlicht am 12.05.2015
Aktualisiert am 13.05.2015
Wie berichtet weigern sich zurzeit bundesweit die Gesundheitsämter Anträge auf Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie überhaupt zu bearbeiten.
Dazu fand Ende März die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Das Gericht folgte unserer Rechtsauffassung in allen Punkten und verurteilte die für den konkreten Fall zuständigen Behörden in Karlsruhe die entsprechenden Bescheide aufzuheben und inhaltlich den Antrag zu bearbeiten.
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