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Veröffentlicht am 10.07.2015
Aktualisiert am 27.04.2016
Wie bereits mehrfach berichtet häufen sich zur Zeit die betrügerischen Versuche, Selbständige zu teuren Vertragsabschlüssen zu bewegen, wobei die entsprechenden Schreiben häufig einen offiziellen Charakter haben. In einer zweiten Welle wurden diese Schreiben mit einer "Erinnerung" versehen, wodurch wiederum der Eindruck erweckt werden soll, dass Sie als Adressat verpflichtet wären, die meist bereits eingetragenen Daten per Unterschrift lediglich zu bestätigen.
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