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Veröffentlicht am 11.07.2016
Im kürzlich veröffentlichten neuen Vertrag mit der LKK und der dazu gehörigen Preisvereinbarung ist nur noch eine Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld 59933 vereinbart, welche für jede außerhalb der Praxis durchgeführte Therapie unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (Wohnung oder Altenheim) berechnet wird. Hiermit wird die Ungleichbehandlung bei der Zuzahlung von zu Hause Wohnenden und Heimbewohnern aufgehoben.
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