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Veröffentlicht am 16.12.2016
Es gibt vor allem für Ärzte relevante Neuerungen ab 01. Januar 2017 im Bereich der Heilmittelverordnungen. Wir berichteten darüber bereits ausführlich in unseren Artikeln Ab 1.1.2017: Neue Verordnungsvordrucke und Besondere Verordnungsbedarfe und Langfristige Genehmigung in Heilmittelrichtlinie konkretisiert - gültig ab 2017., welche Sie gerne an Ihre verordnenden Ärzte weiter geben können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun zu diesem Thema ebenfalls eine Praxisinformation heraus gegeben.
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