Veröffentlicht am 08.06.2018
Mit Gültigkeit für alle Zulassungen ab dem 1.8.2018 gelten die überarbeiteten Zulassungsvoraussetzungen für Heilmittelpraxen. Wir stellen hier vor allem die Änderungen gegenüber den bis 31.07.2018 geltenden Vorgaben vor:
Die wichtigste Änderung im Bereich Ergotherapie ist die Forderung von zunächst
20qm Therapiefläche für die Zulassung, wobei
mindestens ein Raum mindestens 12qm umfassen muss und Räume
ab 8qm als Behandlungsraum anerkannt werden können. Damit ist also künftig auch in kleineren Praxen eine Zulassung möglich und für größere Praxen erhöht sich je nach Raumaufteilung die
maximal zulässige Mitarbeiteranzahl. Dies bringt auch für bereits bestehende Praxen Erleichterung. Gerne beraten wir Sie bezüglich der maximal möglichen Mitarbeiteranzahl in Ihren Praxisräumen.
Unverändert wird formuliert:
Für jede
zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein
weiterer Behandlungsraum von mindestens 12 qm erforderlich. Es bleibt also abzuwarten, wie
unser Gerichtsurteil auf Bundesebene zur Raumfrage ausfallen wird.
Bei Zulassungen ab 1.8.18 muss
jeder Behandlungsraum über mindestens ein
Fenster verfügen.
Klargestellt wird, dass auch natürliche Personen ohne entsprechende Heilmittelausbildung eine Praxiszulassung erhalten können, wenn sie eine fachliche Leitung mit entsprechender Qualifikation angestellt beschäftigen.
Bundesweit einheitlich werden
30 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die
fachliche Leitung gefordert.
Es werden 30 Stunden
Praxisöffnungszeiten vorgeschrieben, wobei eindeutig klar gestellt wird:
" ...Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von ärztlich verordneten Hausbesuchen und der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach § 11 Abs.2 HMRL.
...
Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen sowie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, Ansage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzierungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen unverzüglich mitzuteilen.
...
Während der Öffnungszeiten der Heilmittelpraxis kann die Behandlung der Anspruchsberechtigten entweder durch die fachliche Leitung oder entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal ... durchgeführt werden. ..."Auch weiterhin ist eine Kassenzulassung an entsprechende Praxisräume gebunden.
In ergotherapeutischen Praxen darf in den
Behandlungsräumen weiterhin die
lichte Höhe von 2,40m nicht unterschritten werden. Diese 2,40m Mindestraumhöhe ist für Behandlungsräume also auch weiterhin ausreichend, es sei denn nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind andere Vorgaben zu erfüllen. Bei Fragen hierzu rufen Sie uns bitte gerne an.
Bei der Pflichtausstattung werden
Werkzeug und Materialien für verschiedene Handwerkstechniken gefordert, jedoch muss nun nicht mehr jeder beispielhaft aufgeführte Bereich abgedeckt werden.
Schienenmaterial ist als
Zusatzausstattung nur noch bei Bedarf vorzuhalten, für eine Zulassung also nicht erforderlich.
Beachten Sie, dass auch weiterhin bei einem
Praxisumzug sowie bei einem
Praxisverkauf eine
neue Zulassung beantragt werden muss.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.