Veröffentlicht am 10.01.2012Ergotherapeuten wird bei reinen Formfehlern auf ärztlichen Verordnungen die gesamte Vergütung nicht bezahlt.
Aber wer bezahlt ärztliche Kunstfehler oder eine falsche Medikamentengabe durch Apotheker?
Die Kosten einer falschen Behandlung trägt in diesem Fall die Krankenkasse und nicht der Leistungserbringer.
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