Veröffentlicht am 23.01.2026
In erfreulich offener Atmosphäre fanden am 22.01.2026 weitere Verhandlungen zur Anpassung des Ergotherapievertrages nach § 125 SGB V (Nicht-Blanko) statt.
Der ganz große Wurf blieb erwartungsgemäß aus, jedoch konnten die Vertragspartner zumindest ein paar Anpassungen konsentieren, die im Praxisalltag für Erleichterungen sorgen werden, z. B. bzgl. Parallelbehandlungen, thermischer Anwendungen, gemischt handschriftlich und gedruckt ausgestellter Verordnungen, anerkannter Fortbildungsformate, etc.
Es folgt nun noch eine redaktionelle Bearbeitung der vereinbarten Änderungen sowie ein anschließendes Unterschriftenverfahren bevor die Änderungen in Kraft treten können.
Über die Details werden wir zeitnah berichten.