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Pressemitteilung - Ausbildungsfinanzierung in den Heilmittelberufen endlich sichern: mehrstufiges Modell für Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung

Veröffentlicht am 23.01.2026

Die Reform der Berufsgesetze in den Heilmittelberufen stagniert seit Jahren. Damit bleibt auch die Ausbildungsfinanzierung in vielen Bundesländern unsicher. Für Auszubildende, Schulen und Praxen bedeutet das: fehlende Planungssicherheit, unterschiedliche Bedingungen je nach Wohnort und ein wachsendes Risiko, dass Ausbildungsplätze wegfallen, obwohl der Fachkräftemangel längst Versorgung und Patient*innen erreicht.

Nach derzeitiger Planung sollen die Berufe zudem nacheinander reformiert werden, beginnend mit der Physiotherapie. Eine schrittweise Einführung von Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung würde die übrigen Berufe in einen ungleichen Wettbewerb um Ausbildungsinteressierte bringen, und damit Engpässe verschärfen, statt sie zu lösen. Genau deshalb fordern wir eine eigenständige Lösung für die Ausbildungsfinanzierung, unabhängig vom zähen Berufsrechtsprozess.

Das Problem: Flickenteppich, Unsicherheit, Wettbewerbsverzerrung

In vielen Bundesländern hängt die Schulgeldfreiheit an Förderrichtlinien und jährlichen Haushaltsentscheidungen. Teilweise werden Auszubildende schon bei Vertragsbeginn darauf hingewiesen, dass eine zugesagte Schulgeldfreiheit nicht bis zum Ausbildungsende gesichert ist. Das verunsichert Bewerber*innen, belastet Schulen und erschwert es Praxen, zuverlässig auszubilden.

Besonders kritisch ist es im ambulanten Bereich: Ein relevanter Teil der praktischen Ausbildung findet in Praxen statt. Wenn Ausbildungsvergütung, Anleitung und Produktivitätsausfälle dort nicht refinanziert werden, können Praxen Ausbildung dauerhaft kaum leisten. Das führt zu weniger Praxiseinsätzen und damit zu weniger Ausbildungsplätzen, genau dort, wo Versorgung tagtäglich stattfindet.

Unsere Forderung: Ausbildungsfinanzierung als mehrstufiges Modell

Stufe 1: Sofortige Planungssicherheit durch das „Hamburger Modell“ in allen Bundesländern

Hamburg zeigt, wie kurzfristig Stabilität geschaffen werden kann: über eine landesrechtliche Förderrichtlinie, die Schulgeldfreiheit absichert und begonnene Ausbildungskohorten schützt. Kern ist ein klares Versprechen für gestartete Jahrgänge: Wer beginnt, soll bis zum Ausbildungsende nicht nachträglich mit Schulgeld belastet werden.

Wir fordern, dass alle Bundesländer diese Logik zeitnah übernehmen, für alle Heilmittelberufe, die bundesrechtlich geregelt sind. Dazu gehören mindestens Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie sowie weitere einschlägige Ausbildungsberufe.

Kernpunkte der Stufe 1

  • Schulgeldfreiheit wird über landesrechtliche Instrumente sofort abgesichert; begonnene Ausbildungsjahrgänge werden bis zum Abschluss geschützt.

  • Schulen erhalten eine transparente Pauschale je Ausbildungsplatz als Gegenleistung für Schulgeldverzicht.

  • Länder schaffen mehrjährige Haushaltsabsicherungen, damit Zusagen belastbar sind und nicht jährlich neu verhandelt werden müssen.

Diese Stufe ist eine pragmatische Zwischenlösung. Sie verhindert, dass Ausbildung kurzfristig wegbrechen kann, und sie reduziert die Verunsicherung für Ausbildungsinteressierte sofort.

Stufe 2: Herauslösung der Ausbildungsfinanzierung aus der Berufsrechtsreform, bundeseinheitlich für alle Heilmittelberufe

Die zentrale Forderung ist ein eigenständiges Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung, das Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung gleichzeitig für alle betroffenen Heilmittelberufe regelt, einschließlich einer Refinanzierung der praktischen Ausbildung im ambulanten Setting. Dieses Gesetz darf nicht davon abhängig sein, ob einzelne Berufsgesetze schon reformiert sind.

Für die bundeseinheitliche Umsetzung liegen zwei tragfähige Lösungsansätze auf dem Tisch:

Ansatz A: Analog Notfallsanitäter*innen, Vergütungspflicht bei Ausbildungsträgern, Refinanzierung gesetzlich abgesichert

Wie beim Notfallsanitätermodell zahlt der Ausbildungsträger die Ausbildungsvergütung. Für Heilmittelberufe ist dabei entscheidend: Die Refinanzierung muss gesetzlich so geregelt sein, dass insbesondere ambulante Praxen nicht aus der bestehenden GKV Vergütung querfinanzieren müssen.

So kann das konkret aussehen

  • Ausbildungsträger zahlen Vergütung; Praxen können Ausbildungsträger sein, oder Teil eines Verbundes.

  • Refinanzierung erfolgt über eine gesetzliche Pauschale, entweder als direkte Erstattung je Auszubildendem oder als zusätzlicher, klar ausgewiesener Ausbildungszuschlag für ausbildende Praxen.

  • Praxisanleitung und produktivitätsbedingte Ausfälle werden ausdrücklich mitfinanziert.

Dieser Ansatz ist besonders geeignet als schneller Einstieg, weil Zahlungsverpflichtung für die Ausbildungsvergütung und Refinanzierung klar gekoppelt werden können.

Ansatz B: Analog Pflege, Ausgleichsfonds je Land, bundesrechtlicher Rahmen, Finanzierung über Zuschläge

Wie in der Pflege wird ein bundesrechtlicher Rahmen gesetzt; die Länder verwalten Ausgleichsfonds. Die Finanzierung wird über definierte Zuschläge und Beiträge organisiert, die Auszahlung deckt Schule, Vergütung und ambulante Praxisanleitung ab.

So kann das konkret aussehen

  • Länderfonds zahlen drei Pauschalen: Schulpauschale, Vergütungspauschale, Praxiseinsatz und Anleitungspauschale.

  • Finanzierung erfolgt über einen eigenständigen Ausbildungszuschlag im System, ergänzt durch Anteile aus PKV, Beihilfe und Länderbeiträgen für schulische Infrastruktur.

  • Ambulante Praxen erhalten für Praxiseinsätze verlässliche Mittel, damit Ausbildung im Versorgungsalltag dauerhaft möglich bleibt.

Dieser Ansatz ist das stabile Zielbild, weil er Planungssicherheit schafft und die bisherigen Befristungsrisiken von Länderprogrammen strukturell ersetzt.

Warum die Herauslösung der Finanzierungsfrage entscheidend ist

Wenn Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung erst im Zuge einzelner Berufsrechtsreformen kommen, entstehen Jahre des Ungleichgewichts: Der zuerst reformierte Beruf wird attraktiver, die übrigen verlieren Bewerber*innen, Ausbildungsplätze und langfristig Versorgungsfähigkeit. Das ist nicht nur ungerecht, es ist versorgungspolitisch riskant.

Ein eigenständiges Gesetz zur Ausbildungsfinanzierung schafft dagegen sofort Klarheit für alle: Gleiche Bedingungen, bundesweit, unabhängig davon, welcher Beruf gerade reformiert wird. Erst auf dieser Basis kann die Modernisierung der Berufsgesetze strukturiert weitergehen, ohne dass Nachwuchsgewinnung zur Nebenfrage wird.

Zitat Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand BED e.V.

„Fachkräftemangel löst man nicht mit Appellen, sondern mit verlässlicher Infrastruktur. Ausbildung ist Infrastruktur. Dazu gehören Schulgeldfreiheit, eine bundesweite Ausbildungsvergütung und eine klare Refinanzierung der praktischen Ausbildung in Praxen, damit Praxisinhabende Zeit für Anleitung haben, ohne dass das die Versorgung und die wirtschaftliche Stabilität der Praxis gefährdet. Die Finanzierung gehört vor die Berufsgesetzreform, und sie muss alle Heilmittelberufe gleichzeitig erfassen“.

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