Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der zuständige Kostenträger die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG). Für ergotherapeutische Praxen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.