Veröffentlicht am 23.03.2023
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. So sollen Treibhausgasemissionen im Verkehr reduziert und zur Erreichung der Klimaschutzziele beigetragen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ um.
Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können Ergotherapiepraxen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
Sofern Sie gleichzeitig den BAFA-Umweltbonus nutzen wollen, so müssten die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.
Fahrzeugkauf
Bei einem geplanten Fahrzeugkauf beantragen Sie selbst den Zuschuss. Informationen und das Antragsportal finden Sie hier:
ACHTUNG:
Bestellung und Kauf dürfen erst NACH Erhalt des Bescheides erfolgen !!
Fahrzeugleasing
Im Leasingfall muss kein eigener Antrag vom Leasingnehmer gestellt werden, da die Leasinggesellschaften alle Fördermittel abwickeln. Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Angebote unseres Kooperationspartners