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Konstituierende Sitzung des Paktes für Gesundheits- und Pflegeberufe in Schleswig-Holstein

Veröffentlicht am 05.07.2023

Foto: IGThera-SH

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein darauf geeinigt einen Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe ins Leben zu rufen. Am 28.06.2023 fand die konstituierende Sitzung dazu statt, an der Vorstandsreferent Volker Brünger für den BED teilnahm.

Gesundheitsministerin Frau Prof. Dr. von der Decken (CDU) verwies in ihrer Eröffnungsrede auf die erheblichen Probleme durch den Fachkräftemangel, der unter der demografischen Entwicklung zunehmend verstärkt wird. Bis 2035 würden in Schleswig-Holstein insgesamt 180.000 Fachkräfte fehlen, ein großer Teil davon in der Gesundheitsversorgung. Hier müsse man aber gleichzeitig immer mehr Patientinnen und Patienten versorgen. Daraus leitete sie aber auch die Chancen für die Gesundheitsberufe ab, denn die Beschäftigung sei immerhin gesichert und die Tätigkeit in den Gesundheitsberufen sinnstiftend. Frau von der Decken freute sich über die hohe Beteiligung der Institutionen, im Vorfeld wurden bereits 43 Themenvorschläge eingereicht, die zur Versorgungsverbesserung in Schleswig-Holstein beitragen sollen. Der BED hatte hier den Vorschlag eines Berufe- und Versorgungsmonitorings eingebracht und wird sich auch bei der Umsetzung aktiv beteiligen.

Markus Biercher (Geschäftsführer der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit) stellte die teilweise ernüchternden Fakten zur Beschäftigungssituation dar. Bis 2040 sei ein Rückgang der Erwerbsbevölkerung (15 bis 69 Jahre) von 10,4% in Schleswig-Holstein zu erwarten. In den Gesundheitsberufen gäbe es zudem keine Reserve im Bereich der Arbeitslosigkeit, allerdings seien mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Teilzeit tätig. Eine zusätzliche Chance Arbeitskräfte zu gewinnen, sah er in der Migration von Fachkräften. Hier wäre noch sehr viel Luft nach oben, insbesondere in den Prozessen und Vorgaben bei der Anerkennung von Fachkräften. Die Bearbeitung dauere insgesamt viel zu lange – hier hatte der BED bereits jüngst einen Entbürokratisierungsvorschlag auf Bundesebene eingebracht-. Bei den über 1200 Antragsstellen in Deutschland gäbe es zudem keine einheitlichen Strukturen oder Prozesse. Außerdem wäre ein entscheidender Faktor für eine gelungene Integration in den Arbeitsmarkt auch die gesellschaftliche Integration: Hier sollte man nochmals über den Begriff der Willkommenskultur nachdenken.

Frau Prof. Dr. Bienstein (Präsidentin Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK ) berichtete stellvertretend für die Gesundheitsberufe über die Situation in der Pflege. Viele Punkte, die sie ansprach, lassen sich auch auf die Therapieberufe übertragen. Derzeit sei die Ausbildungssituation gar nicht schlecht, aktuell hätte man in der Pflege 61.000 Einsteiger in die Ausbildung. Allerdings sei die Abbruchquote mit 25% erschreckend hoch. Damit könne man den Abgang durch die Demografie nicht ausreichend kompensieren. Bis 2035 würden 500.000 Pflegekräfte altersbedingt den Beruf verlassen. Eindrücklich verwies sie auf die Situation der pflegenden Angehörigen, die immer größeren Belastungen ausgesetzt seien. Besonders erschreckend ist die Zahl von 480.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 18 Jahren, die in Deutschland die Pflege von Angehörigen organisieren und durchführen. In der Pflege gab es jüngst tatsächlich Fortschritte, so nannte sie die Ausbildungsvergütung für Studierende oder das im Referentenentwurf des ersten Versorgungsgesetzes genannte Mitbestimmungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss als Beispiele.

Abschließend gab Staatssekretär Dr. Oliver Grundei einen Überblick über die nächsten Schritte. Es werden themenbezogen Arbeitsgruppen eingerichtet und jährlich soll ein Präsenztreffen in großer Runde stattfinden.

Der BED wird die Möglichkeit wahrnehmen, in dieser Runde auf die Belange der Heilmittelversorgung detailliert hinzuweisen und Lösungsvorschläge zu präsentieren.

 

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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