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Mehrwertsteuer auf Heilmittelleistungen?!

Veröffentlicht am 06.06.2013

Die europäische Mehrwertsteuerreform schlägt hohe Wellen unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen aber auch unten den Kostenträgern.
Seit der Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung am 27.05.13 sind etliche Therapeuten verunsichert.

Zur Sachlage:

Die Europäische Union koordiniert die Mehrwertsteuersysteme der einzelnen Mitgliedstaaten zum Zwecke eines funktionierenden Binnenmarktes.
Seit Jahren ergreift die EU-Kommission verschiedene Initiativen zur Reform der Mehrwertsteuersysteme. Dazu gehört beispielsweise auch das Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer vom Dezember 2010.

Darin prüft die Kommission unter Anderem durch Gutachten, aber auch Stellungnahmen aller betroffenen Länder, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der denkbaren Mehrwertsteuerreform auch in öffentlichen Einrichtungen.
Vor allem geht es um Wettbewerbsverzerrungen durch die Mehrwertsteuererhebung in einem Land und dem Verzicht einer Erhebung in einem anderen Land, z.B. bei den Beförderungskosten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln.
Weitere Themen sind die fehlende Mehrwertbesteuerung bei Finanzdienstleistungen und Glücksspielen sowie Umsätzen mit Grundstücken.

"Diese Steuerbefreiungen müssen insbesondere im Lichte der wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen überprüft werden", so die EU-Kommission.

In diesem Zuge prüft die Kommission sämtliche Steuerbefreiungen im Bereich der Mehrwertsteuer, worunter auch die Leistungen der Heilmittelerbringer fallen, und fordert die Betroffenen zur Stellungnahme auf.
Dem ist die Deutsche Sozialversicherung nachgekommen.

Status Quo:

Die EU-Kommission prüft zunächst ohne Ausnahme das vollständige Mehrwertsteuersystem durch.

Einschätzung des BED e.V. zur zukünftigen Entwicklung:

Auf Grund der guten und realistischen Argumentation der Deutschen Sozialversicherung halten wir es für unwahrscheinlich, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Heilmittelerbringer fällt.
Sollte dies dennoch der Fall sein, wäre zunächst zu klären, inwiefern eine einseitige Weiterbelastung der Heilmittelerbringer durch die Einführung der Mehrwertbesteuerung rechtlich statthaft und durchführbar ist.
Der Wegfall der Heilmittelleistung aus dem GKV-System statt einer Besteuerung ist für die Sozialversicherung nahezu undenkbar, da gerade Heilmittelerbringer in Relation wenig Kosten produzieren aber Milliarden z.B. an Pflegekosten und Kosten für Medikation einsparen.

Das Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer können Sie hier einsehen:
GRÜNBUCH über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System

Die Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung zum Reformvorhaben der EU:
Europäische Mehrwertsteuerreform: Sanierung des Staatshaushalts auf Kosten der Beitragszahler? - Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung



Weitere Informationen zum Thema:


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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