Veröffentlicht am 01.08.2025
Kostenfreies Info-Webinar
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nicht irgendwann – sie steht bereits vor der Tür. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist Ihr Schlüssel zu moderner, vernetzter Versorgung. In diesem Webinar lernen Sie die wichtigsten Anwendungen wie elektronische Patientenakte (ePA), Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und elektronische Heilmittelverordnung (eVO) kennen und erfahren, wie Sie diese Schritt für Schritt in Ihre Praxis integrieren.
Veröffentlicht am 31.07.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen eine BED-INFO zur Verfügung, in der den Patient*innen die Grundsätze der Zuzahlungserhöhungen und die Verpflichtung der Praxen zum Zuzahlungseinzug erläutert werden. BED-Mitglieder finden diese in unseren Praxisvorlagen.
Hängen Sie diese gerne in Ihrer Praxis aus oder verteilen Sie sie an Ihre Patient*innen.
Unsere Mitglieder informieren wir zudem, wie bei Zahlungsverweigerung zu verfahren ist.
Veröffentlicht am 30.07.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025
Eine nächste Verordnung darf erst nach dem letzten Gültigkeitstag der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden.
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum genau 16 Wochen gültig.
Dabei fällt der letzte Gültigkeitstag immer auf denselben Wochentag wie das Ausstellungsdatum.
Veröffentlicht am 31.07.2025
Der GKV-Spitzenverband hat dankenswerterweise eine Anregung des BED aufgegriffen und im Fragen-Antworten-Katalog zur Gültigkeit der Blankoverordnung eine mit allen drei Vertragsparteien abgestimmte Aktualisierung der Antwort zur Frage 5 durchgeführt.
Veröffentlicht am 25.07.2025
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 25.07.2025
VIELGEFRAGT: Hilfe, die TI kommt - wie soll ich das schaffen?
Mit unserer Hilfe schaffen Sie das.
Veröffentlicht am 22.07.2025
Wie auch schon bei den vergangenen Preisanpassungen ist für die technische Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, aufgrund dessen Sie die höheren Preise für alle Behandlungen ab 01. August erst ab dem 01. September zur Abrechnung bei den Kassen einreichen können.
Da Teilabrechnungen nicht zulässig sind, rechnen Sie alle Verordnungen mit Behandlungen im August daher erst ab September ab. Sofern ein Abrechnungszentrum die Abrechnung für Sie übernimmt, klären Sie mit diesem, wie die Abläufe gestaltet sind, damit Sie in jedem Fall die volle Vergütung erhalten.
Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 22.07.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 18.07.2025
Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.
Veröffentlicht am 09.07.2025
Ein hartnäckiges Gerücht besagt, dass die Abrechnung über zwei zugelassene Praxen ausreichend sei, um vor Scheinselbstständigkeit zu schützen.
Das ist definitiv nicht so.
Da es ja durchaus zulässig wäre in zwei Praxen angestellt oder in einer Praxis angestellt und in einer anderen Praxis als Freie*r Mitarbeiter*in tätig zu sein, ist das kein stichhaltiges Argument gegen Scheinselbstständigkeit und spielt bei einer Statusfeststellung insofern höchstens eine untergeordnete Rolle.