Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 23.03.2021 - Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die jeweiligen Vorgaben für die Leistungserbringenden (Vorgaben KBV-LE) gemäß Corona-Testverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/html/2755.php#content46755
Veröffentlicht am 26.05.2020 - Aktualisiert am 14.02.2023
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bisher verpflichtende Schutzmaßnahmen wie z. B. die Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts. Arbeitgebende sind im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutzes jedoch nach wie vor dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Die BGW informiert hierzu:
Veröffentlicht am 10.02.2023
Der GKV-Spitzenverband teilte uns jüngst mit, dass die Beantragung, anders als vereinbart, erst frühestens ab Mitte April 2023 erfolgen kann. Hintergrund dafür seien aktuell technische Schwierigkeiten im Antragsportal.
Veröffentlicht am 19.01.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote: Als BED-Mitglied können Sie on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Angebote finden Sie im folgenden Flyer:
Veröffentlicht am 21.05.2021 - Aktualisiert am 10.01.2023
Eine Infektion mit Covid-19 ist bei im Gesundheitswesen tätigen Personen als Berufskrankheit anerkannt, sofern die Infektion auf die Berufstätigkeit zurückzuführen ist.
Haben Sie als Praxisinhabende*r die Vermutung, Sie oder eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen könnten sich auf der Arbeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben, sind Sie zur Meldung bei der BG verpflichtet (§ 193 Abs. 2 SGB VII).
Veröffentlicht am 06.01.2023
Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
Institut für EEG Neurofeedback IFEN
Neurofeedback ist eine faszinierende und sehr wirksame Methode, die weltweit immer mehr begeisterte Anwender findet. Das IFEN war eines der ersten Institute in Deutschland, welche die Neurofeedbacktherapie in einer modularen Ausbildungsform gelehrt hat. In diesem Kurs zum "Zertifizierten Neurofeedback-Therapeuten IFEN" legen Sie den Grundstein für eine spannende Tätigkeit mit dem Gehirn und lernen von den erfahrensten auf diesem Gebiet, wie Sie Neurofeedback von Anfang an richtig und erfolgreich in die Praxis umsetzen.
BED-Mitglieder erhalten 5% Rabatt auf die Kursgebühr des 1. Moduls.
Veröffentlicht am 14.10.2009 - Aktualisiert am 06.01.2023
Sobald eine Angestellte bekannt gibt, dass sie schwanger ist, ist die oder der Arbeitgebende laut Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zu melden. Oft sind sich ergotherapeutische Praxisinhaber*innen nicht der Gefahren bewusst, die durch eine weitere Arbeitsausübung einer ergotherapeutischen Fachkraft trotz Schwangerschaft entstehen bzw. welche Vorsichtmaßnahmen und Regelungen dann einzuhalten sind.
Veröffentlicht am 05.01.2023
In den Jahren 2021 und 2022 sind durch die Überarbeitung der DIN-Normen die Anforderungen an betriebliche Verbandskästen sowie an den Kfz-Verbandskasten erneuert worden. Eine Aufstockung um das entsprechende Erste-Hilfe-Material in den betrieblichen Verbandskästen musste wie berichtet bis 30. April 2022 erfolgt sein.
Für Kfz-Verbandskästen gilt hierbei noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023.
Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Veröffentlicht am 27.12.2022
Die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) laufen am 31. Dezember 2022 aus. Ab dem 01. Januar 2023 entfallen daher alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten. Es besteht kein gesetzliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot mehr für nicht gegen COVID-19 geimpfte Personen, die eine neue Tätigkeit im Gesundheits- oder Pflegebereich aufnehmen wollen.
Weiterhin gelten Corona-Schutz-Regeln auf Bundes- und Landesebene, welche wir unseren Mitgliedern jeweils bezogen auf den Heilmittelbereich im jeweiligen Bundesland aufbereitet zur Verfügung stellen: