Wir hatten nach der Perspektive der Therapeut*innen zur Weiterentwicklung der Blankoverordnung in der Ergotherapie gefragt.
Lesen Sie hier die Auswertung der Umfrage.
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Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:
Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.
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Unserer Bitte, ein Video zur Veranschaulichung seines Angebots zu erstellen, ist unser Kooperationspartner RED bereits gerne nachgekommen. Sehen Sie selbst, wie unkompliziert der TI-Anschluss ist.
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Ab sofort informiert der BED-Newsticker über aktuelle Entwicklungen aus Gesundheits- und Berufspolitik – kompakt, fundiert und direkt zugänglich. Egal ob neue Gesetzesinitiativen, spannende Studien oder relevante Branchenthemen: Der Ticker bietet regelmäßig geprüfte Infos mit Einordnung und Hintergrund.
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Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für GKV-versicherte Personen geltenden Regelungen inkl. der Abrechnungsmodalitäten zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei ebenfalls angewendet werden.
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Wer seinen Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt für die Ausübung des Berufes in Deutschland zwingend eine offizielle Feststellung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde sowie für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache.
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Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, aber in Deutschland als Ergotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür einen Anerkennungsantrag stellen.
In Bayern sind dafür bis zum 30. Juni 2025 noch die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Ab dem 01. Juli 2025 übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Zuständigkeit für die Anerkennung.
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Ein Kommentar von Christine Donner und Volker Brünger

In einem persönlichen Kommentar befassen sich Christine Donner und Volker Brünger mit der aktuell stark überregulierten Heilmittelversorgung und thematisieren eine mögliche Abkehr von der vorherrschenden Misstrauenskultur und Rechtfertigungsbürokratie.
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In der DGUV-Vorschrift 3 ist die Prüfpflicht aller elektrischen Geräte festgelegt.
Dies betrifft vereinfacht gesagt sämtliche Geräte mit elektrischem Antrieb.
Medizinprodukte unterliegen weitergehenden Vorschriften.
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