Veröffentlicht am 27.06.2025
Wir hatten nach der Perspektive der Therapeut*innen zur Weiterentwicklung der Blankoverordnung in der Ergotherapie gefragt.
Mehrheit wünscht sich eine Ausweitung auf alle Indikationen und Diagnosegruppen
• 59 % der Befragten sprechen sich dafür aus, die Blankoverordnung schon im nächsten Schritt auf alle Indikationen und Diagnosegruppen auszuweiten.
• 30 % der Teilnehmenden würden lieber weitere Diagnosegruppen oder einzelne Indikationen hinzunehmen.
• 11 % wünschen gar keine Weiterentwicklung der Versorgung nach § 125a SGB V
Welche Diagnosegruppen oder Indikationen werden präferiert?
Bei der Frage, welche Indikationen oder Diagnosegruppen bevorzugt bei einer Weiterentwicklung einbezogen werden sollten, konnten auch diejenigen abstimmen, die eigentlich eine komplette Ausweitung bevorzugen würden – hier jetzt also als Alternativantwort für den Fall, dass der Hauptwunsch nicht umgesetzt werden kann. Eine Mehrfachauswahl war bei dieser Frage möglich.
• 31 % - PS1 Entwicklungs-, Verhaltens und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
• 29 % - EN1 ZNS-Erkrankungen (Gehirn) Entwicklungsstörungen
• 28 % - SB 2 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen und sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen)
• 20 % - PS2 Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen
• 17 % - EN2 ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/Neuromuskuläre Erkrankungen
• 12 % - EN3 Periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen
• 6 % - Einzelne Indikationen (Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Umschriebene Entwicklungsstörungen F81, F82, F83 oder Hyperkinetische Störungen F90)
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden hat sich demnach dafür ausgesprochen, bei der bisherigen Systematik der Einbeziehung von gesamten Diagnosegruppen zu bleiben.
Kritik: Fehlende Teilabrechnung und Zuzahlungshöhe
Diejenigen, die sich keine Ausweitung der neuen Versorgungsform wünschen, gaben als Grund dafür erneut sehr häufig die finanzielle Belastung durch die fehlende Möglichkeit zur Zwischenabrechnung an. Mit diesem Punkt stoßen wir nach wie vor bei unseren beiden Vertragspartnern auf taube Ohren. Ebenfalls genannt wurden zu strenge und unübersichtliche bürokratische Reglementierungen und die Systematik und Höhe der Zuzahlungen.
Wir nehmen diese kritischen Stimmen sehr ernst und arbeiten an Lösungen.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden für die wertvollen Hinweise. Die nächste Frage des Monats steht schon in den Startlöchern.