Veröffentlicht am 05.12.2025 - Aktualisiert am 07.05.2026
Am Anfang steht die Diagnose, notiert als ICD-10-Code, und direkt danach folgt die von der verordnenden Person gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben.
Insbesondere bei der Zuordnung des ICD-10-Codes zur Diagnosegruppe, von der die restlichen Möglichkeiten entscheidend abhängen, ist mittlerweile erhöhte Aufmerksamkeit geboten, weil einige Krankenkassen hier ein großes Absetzungspotential sehen.
Veröffentlicht am 25.04.2025 - Aktualisiert am 07.05.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 21.07.2016 - Aktualisiert am 07.05.2026

Unseren Mitgliedern stellen wir in unserem Stichwortverzeichnis viele wichtige Informationen von A wie "Abrechnung mit der GKV" bis Z wie "Zuzahlung" zur Verfügung. Diese Stichwortinfos werden fortlaufend aktualisiert.
Veröffentlicht am 06.05.2026
Gerne informieren wir hier über die kostenfreie Online-Veranstaltung der Bundesärztkammer (BÄK) zum Thema:
- Hitze, Sport & Gesundheit: Wie wir uns auf extreme Temperaturen vorbereiten – vom Freizeitsport bis zum Stadion
Veröffentlicht am 30.04.2026
VIELGEFRAGT: Was tun, wenn die Zuzahlung nicht eingeht?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 29.04.2026
Uns erreichen vermehrt Fragen zu BG- und DGUV-Verordnungen und insbesondere dazu, welche Angaben verpflichtend sind und zwingend ausgefüllt werden müssen.
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 21.07.2022 - Aktualisiert am 29.04.2026
Bundeswehr-Heilmittelverordnungen werden von Truppen(zahn)ärzten bzw. Truppen(zahn)ärztinnen ausgestellt und auf Basis der GKV-Sätze von den Leistungserbringenden abgerechnet. Der Vertrag kommt zwischen den Heilmittelerbringenden und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zustande, das sich an den GKV-Heilmittelrichtlinien orientiert.
In einigen bedeutenden Punkten unterscheidet sich das Vorgehen von den bei GKV- Heilmittelverordnungen allerdings:
Veröffentlicht am 24.04.2026
Patient*innenfeedback ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in ergotherapeutischen Praxen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Leistungen aus Sicht der Patient*innen systematisch zu erfassen und gezielt zu verbessern.
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern eine entsprechende Vorlage für einen Feedbackbogen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 23.04.2026
VIELGEFRAGT: Ist bei Namensänderung ein neuer eHBA erforderlich?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 22.04.2026

Foto ©pixabay_christophmeinersmann
Häufig stehen hinter den ICD-10 Codes von Diagnosen auf einer Verordnung Zusatzbuchstaben wie G, Z oder auch L. In diesem Artikel klären wir, was für Buchstaben hier stehen können, welche Bedeutung sie haben und inwiefern sie für Ergotherapierende relevant sind.