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Veröffentlicht am 06.10.2017 - Aktualisiert am 26.10.2023

Die direkte Weiterbehandlung von Patient*innen nach dem Klinikaufenthalt geschieht durch Verordnung aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements.

Für Heilmittelerbringende bedeutet dies konkret:

Veröffentlicht am 09.11.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Uns erreichte ein Schreiben per Fax, welches in dieser oder ähnlicher Form möglicherweise auch bei Ihnen auftauchen wird.
Folgend einige wichtige Informationen dazu.
Veröffentlicht am 29.03.2010 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Verehrte Mitglieder,

ab dem Rechnungsdatum 01.04.2010 werden viele Krankenkassen folgende Verordnungsfehler nicht mehr oder nur zum Teil vergüten.
Veröffentlicht am 02.03.2010 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die in Deutschland geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstößt. Die Gesetzlichen Kündigungsfristen sind daher zu ändern.
Veröffentlicht am 19.01.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Möglicherweise erhielten oder erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben von Branchenbuch Hamburg oder Branchenbuch Musterstadt mit der Bitte um Rückanwort per Fax zur Bestätigung der eingetragenen Daten Ihrer Praxis.
Veröffentlicht am 14.11.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Möglicherweise erhielten oder erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben von Branchenbuch Mecklenburg-Vorpommern oder Branchenbuch Musterstadt mit der Bitte um Rückanwort per Fax zur Bestätigung der eingetragenen Daten Ihrer Praxis.
Wenn Sie dieses Dokument unterschreiben, schließen Sie eine kostenpflichtigen Vertrag über zwei Jahre ab. Die Kosten verbergen sich im Kleingedruckten, z.B: 1896,- Euro.
Sollten Sie versehentlich einen solchen Vertrag bereits abgeschlossen haben und eine Rechnung erhalten - zahlen Sie NICHT, sondern melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.
Veröffentlicht am 02.10.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Bei einem möglicherweise bereits bei Ihnen eingetroffenen Fax von der "Datenschutzaufskunft-Zentrale" oder "DAZ" handelt es sich um Werbung !!!
Sie werden darin aufgefordert, einen Vertrag über verbindlich 3 Jahre abzuschließen, für welchen dann Kosten von insgesamt 1.777,86 Euro anfallen würden. Sofern Sie diese Kosten nicht tragen wollen, unterschreiben Sie NICHT !!!
Falls Sie aufgrund der pseudobehördlichen Aufmachung das Fax bereits mit Ihrer Unterschrift versehen zurück gesendet haben, melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir Sie bei der rechtswirksamen Anfechtung unterstützen können.
Veröffentlicht am 18.05.2017 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!

Wieder wurde mit der bereits bekannten Masche eines Online-Verlages versucht, therapeutische Praxisinhaber übers Ohr zu hauen.
In einem ersten Telefonat wird mitgeteilt, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.
Veröffentlicht am 06.05.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!
Ein neuer Anbieter, der Regionale Medienverlag von Waldemar Brunner, hat die bereits bekannte Masche übernommen und lässt in einem ersten Telefonat mitteilen, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.
Sie haben aber gar keinen Vertrag abgeschlossen! Daher konnte auch keine automatische kostenpflichtige Verlängerung entstehen!
Veröffentlicht am 22.04.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wieder versuchen dubiose Geschäftsleute auf die einfache Tour an Ihr Geld zu kommen, indem Sie ein Werbeschreiben wie ein amtliches Schreiben aufbauen und auf Paragraphen verweisen, damit ein offizieller, behördlicher Anschein erweckt wird. Fallen Sie nicht auf dergleichen herein! Sofern Sie sich unsicher sind, worum es sich bei einem Schreiben handelt, kontaktieren Sie uns gerne - dann können wir schnell klären, ob hier jemand ihre Unterschrift unter einem Vertrag mit teuren Folgen erwirken will oder Sie tatsächlich auf dieses Schreiben reagieren sollten.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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