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Veröffentlicht am 12.03.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit dem 01.03.1012 gelten neue Zulassungsempfehlungen für die Eröffnung einer ergotherapeutischen Praxis.
Nach der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie im Juli 2011, die zu erheblich höheren Aufwand durch diverse Prüfpflichten bei den Therapeuten führte, muss nun jeder Therapeut neben den bisherigen Zulassungsbestimmungen eine Skizze anfertigen, bei der die Deckenhöhe jedes Raumes benannt werden muss. Bisher wurden innerhalb der Skizze lediglich die üblichen QM-Angaben gefordert und eine pauschale Angabe über eine Deckenhöhe von 2,40 m.
Veröffentlicht am 09.03.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit dem 01.03.1012 gelten neue Zulassungsempfehlungen für die Eröffnung einer ergotherapeutischen Praxis.
Nach der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie im Juli 2011, die zu erheblich höheren Aufwand durch diverse Prüfpflichten bei den Therapeuten führte, muss nun jeder Therapeut neben den bisherigen Zulassungsbestimmungen eine Skizze anfertigen, bei der die Deckenhöhe jedes Raumes benannt werden muss. Bisher wurden innerhalb der Skizze lediglich die üblichen QM-Angaben gefordert und eine pauschale Angabe über eine Deckenhöhe von 2,40 m.
Veröffentlicht am 25.03.2024
Zwischenabrechnung in die Blanko Versorgung implementieren

Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.

Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!

Veröffentlicht am 27.11.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der ergotherapeutische Bericht ist ein wichtiges Kommunikations- und Bindemittel zu dem jeweils verordnenden Arzt und damit entscheidender Faktor für generell weitere Verordnungen an Ihre Praxis.
Sie meinen ärzte interessieren sich nicht für ihre Berichte?
Abgesehen von den klassischen Ausnahmen, die es statistisch wie überall im Leben geben muss, ist das Bild der ärzte, so wie es sich die vergangenen 1 ½ Jahre dargestellt und entwickelt hat, weit davon entfernt. Und ob die ärzte sich für Ihre Berichte interessieren…

Veröffentlicht am 10.04.2008 - Aktualisiert am 16.08.2022

Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:

Veröffentlicht am 11.03.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nach einer Anfrage eines unserer Mitglieder über den Stand beim Datenschutz von Facebook und whatsapp, möchten wir gerne allen Mitglieder diese Informationen dazu weiterreichen.
Sowohl facebook als auch whatsapp lassen sich durch immer neue Updates zwischenzeitlich weitreichende Zugriffsrechte einräumen.
Veröffentlicht am 29.10.2021

Die Leistungserbringung an anderen Orten außerhalb der Praxisräume ist seit langem Zankapfel zwischen Krankenkassen, ergotherapeutischen Berufsverbänden und den ambulanten ergotherapeutischen Praxen.
Der Dissens hat nun ein neues Niveau erreicht.

Dass die AOK Niedersachsen meinte an Frau Scheiding ein Exempel statuieren zu wollen, hat trotz allem auch sein Gutes. Es eröffnet die Chance ein gemeinsames Verständnis zu anderen Behandlungsorten als die Praxis oder das häusliche Umfeld zu gewinnen, notfalls einmal mehr mit rechtlicher und politischer Hilfe.

- Ein starkes Interview von einer noch stärkeren Ergotherapeutin:
Veröffentlicht am 27.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu häufig gestellten Fragen zu SARS-CoV-2, wie z.B. dieser:

Frage:
Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken ohne Unter­brechung getragen werden? Wie lange muss die Erholungs­dauer nach dem Tragen sein?
Veröffentlicht am 17.05.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Christine Donner berichtet vom World-Café-Workshop am 16. Mai, veranstaltet von Dr. Roy Kühne (MdB) mit den relevanten Entscheidern im Heilmittelbereich: Politik, Krankenkassen, Berufsverbände.

Wie geht es weiter nach dem TSVG?
Was ist nun konkret zu tun? Wer ist dafür verantwortlich?
Was fehlt im TSVG?
Welcher weitere Gesetzgebungsbedarf besteht?
Veröffentlicht am 08.11.2019 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Entscheidungen und Rechtsauffassungen von Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Krankenkassen sind nicht immer richtig. Und Widerstand dagegen lohnt sich, wie die beiden folgenden Fälle erneut belegen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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