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Wie wir gemeinsam eine Zwischenabrechnung in die Blanko-Versorgung implementieren

Veröffentlicht am 25.03.2024

Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.

Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!

 

WER LIEBER LIEST, FINDET HIER DIE ERLÄUTERUNGEN ZUM VIDEO:


Liebe Mitglieder, liebe Ergotherapeut*innen,

 

einige von Ihnen machen sich derzeit große Sorgen um die Liquidität ihrer Praxis im Zuge der Einführung der Blanko-Verordnung, denn:

Ergotherapiepraxen, die akute Fälle behandeln, beenden Verordnungen durch die intensive Behandlung und damit die hohe Frequenz bereits nach 4 Wochen und nicht erst nach 12 Wochen, wie es hingegen z.B. bei der Behandlung von Chronikern oder Entwicklungskrankheiten üblich ist.

Verordnungen von Akutpatient*innen gehen bislang also 3-mal früher in die Abrechnung.

Bei der Blanko-Versorgung ist das durch die grundsätzliche Gültigkeit einer Verordnung über 16 Wochen lang nicht möglich.

Aus diesem Grund benötigen wir eine Zwischenabrechnung, die bislang in der neuen Blanko-Versorgung jedoch nicht enthalten ist.

 

Ursache und Maßnahme:

Durch die völlig neue Versorgungsform und einem damit in weiten Teilen neuen Vertrag, der in der Versorgungspraxis noch nicht geprüft werden konnte, ist und war es allen 3 Vertragspartnern bewusst, dass die Gefahr besteht, das einzelne Bestimmungen des Vertrages sich in der Praxis als undurchführbar erweisen.

Es ist daher bei jedem Vertrag üblich in den Schlussbestimmungen zu regeln, dass im Falle undurchführbarer Bestimmungen im Vertrag, sich die Vertragsparteien unverzüglich über eine Neuregelung verständigen. So auch hier im Vertrag der Blanko-Versorgung.

Wir haben als BED e.V. natürlich die anderen Vertragspartner bereits über die Undurchführbarkeit dieser Regelung informiert.

Wie dringend solch eine zeitnahe Änderung ist, die eine Zwischenabrechnung in der Blanko-Versorgung ermöglicht, kann jedoch umso schneller und klarer ins Bewusstsein rücken, je mehr und deutlicher Sie als Therapierede dies auch selbst konkret gegenüber dem GKV-Spitzenverband offenbaren.

Denn nach unserer Erfahrung und auch nach Aussagen des GKV-SV ist die Wahrnehmung über die tatsächliche Situation in den Ergotherapiepraxen sehr, sehr häufig eine völlig andere.

Um also eine Änderung und damit die Implementierung einer Zwischenabrechnung im Rahmen der Blanko-VO sicher zu stellen, ist es unabdingbar, dass Sie als Therapierende auch selbst die Situation als wichtig kennzeichnen.

Um Ihnen das möglichst leicht zu machen, haben wir einen Text vorbereitet, den Sie genau so, oder angepasst an: heilmittel@gkv-spitzenverband.de senden, mit info@bed-ev.de in Kopie und damit in CC.

Den Text mit dem Sie selbst aktiv werden finden Sie hier:


Ihr Schreiben an den GKV-Spitzenverband (.docx)


So schaffen wir gemeinsam eine Zwischenabrechnung in der Blanko-Versorgung!

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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