Gerne leiten wir die Einladung des Arbeitsbereichs für Hausärztliche Aus- und Weiterbildung in der regionalen Allgemeinmedizin (HAWIRA) der Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg weiter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Partnerinnen und Partner in der regionalen Gesundheitsversorgung,
sehr geehrte Studierende,
wir freuen uns, Ihnen die Einladung zum 4. Symposium der regionalen Allgemeinmedizin am Mittwoch, den 03. Juni 2026, zu übersenden.
Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch in der regionalen Gesundheitsversorgung zu stärken und den persönlichen Dialog zu fördern. Eingeladen sind alle an der Versorgung Beteiligten – neben Ärztinnen und Ärzten auch Pflege- und Therapieberufe, Beratungsstellen, Hospiz- und Palliativdienste sowie weitere Partner aus Ihrem Netzwerk.
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Die jüngst veröffentlichten Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit sind ein massiver Angriff auf die wirtschaftliche Grundlage der Heilmittelversorgung.
Für den Heilmittelbereich empfiehlt die Kommission ein einjähriges Preismoratorium sowie die Abschaffung der gesonderten, verordnungsbezogenen Pauschalen je Blankoverordnung. Damit sollen im Heilmittelbereich Einsparungen von insgesamt 900 Millionen Euro im kommenden Jahr 2027 erfolgen. Doch damit nicht genug.
Der weitere Skandal folgt auf dem Fuß, denn die Zuordnung dieser Maßnahmen zur Kategorie A, definiert diejenigen Vorschläge, die angeblich Einsparungen ohne erwartbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, den Zugang zur Versorgung und die Verteilungsgerechtigkeit ermöglichen.
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Ab heute, 1.4.2026, gelten die gemeinsam vereinbarten Aktualisierungen im Ergotherapievertrag nach § 125 inkl. der Anlagen 1, 3, 4, 5 sowie Fragen-Antworten-Katalog.
Eine Übersicht über die Änderungen haben wir Ihnen in diesem Artikel erstellt:
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Aktualisierung - Nur für Mitglieder
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Warum übersehen wir manche Ostereier – obwohl sie direkt vor uns liegen?
- Sie sind perfekt getarnt
- Unser Gehirn filtert nach Erwartungen
- Wir schauen nicht genau genug
Die Lösung finden Sie am Ende!
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Mit Wirkung ab dem 1.4.2026 dürfen bei allen Ergotherapieverordnungen (sowohl Blanko als auch Nicht-Blanko) die durchgeführten Maßnahmen ab der ersten Zeile durch verständliche Abkürzungen notiert und von den Patient*innen bestätigt werden.
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Mit Gültigkeit ab dem 1. April 2026 haben sich die Vertragspartner Ergotherapie zumindest darauf verständigen können, dass für die Beurteilung, ob es sich um denselben Verordnungsfall handelt, augenscheinliche Abweichungen der Unterschrift der oder des Verordnenden nicht allein herangezogen werden dürfen.
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Nach dem ergebnislos beendeten Verhandlungstermin vom 27.03.2026 hat der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V. die Schiedsstelle über die eingetretene Verfahrenslage informiert.
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