Veröffentlicht am 13.08.2025
So gehen Sie Ihre TI-Anbindung an
1. Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen
Beantragung des eHBA im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel
2. Elektronischen Institutionsausweis beantragen
Sobald Sie Ihren eHBA haben => Beantragung der SMC-B im eGBR
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel
Gleichzeitig: TI-Anschluss abschließen
Parallel zur Beantragung von eHBA und SMC-B: Abschluss eines Vertages mit Gewinn mit einem unserer Kooperationspartner im Bereich TI-Anbieter
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Artikel
4. TI-Pauschale beantragen
Sobald Sie an die TI angeschlossen sind, beantragen Sie bitte zeitnah die TI-Pauschale im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands (frühestens möglich ab Mitte Oktober 2025), damit Ihnen keine Auszahlung entgeht.
Bei späterer Antragstellung ensteht auch Ihr Anspruch auf die TI-Pauschale erst später. Verschenken Sie also kein Geld.
Fragen?
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Wie immer steht Ihnen Ihr BED-Team auch hier persönlich zur Seite. Rufen Sie uns dazu auch gerne an.