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Schritt für Schritt zur TI-Anbindung

Veröffentlicht am 13.08.2025

So gehen Sie Ihre TI-Anbindung an

1. Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen

Beantragung des eHBA im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel

2. TI-Anschluss Vertrag abschließen

Parallel zur Beantragung von eHBA und SMC-B: Abschluss eines Vertages mit Gewinn mit einem unserer Kooperationspartner im Bereich TI-Anbieter

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Artikeln

3. Elektronischen Institutionsausweis SMC-B beantragen

Sobald Sie Ihren eHBA haben => Beantragung der SMC-B im eGBR

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel

4. TI-Anschluss einrichten

Sobald Sie auch Ihre SMC-B (Institutionenkarte) haben, kontaktieren Sie Ihren TI-Anschlusspartner (RED oder ITCOS), damit der Anschluss zeitnah durchgeführt wird, weil erst ab dann ein Anspruch auf die Finanzierung durch die GKV besteht.

Die Einrichtung und damit der TI-Anschluss erfolgt über einen der beiden Vertragspartner (RED oder ITCOS) serviceorientiert einfach mittels Vorkonfiguration und/oder mittels eines kurzen Videotermins, bei dem der TI-Anschluss für Sie auf Ihren Geräten eingerichtet wird. Die Mitwirkung des/der Praxisinhabenden beschränkt sich darauf, ein Gerät an den Strom anzuschließen oder mit einem Internetzugang zu verbinden. Mehr nicht. 

Das war es schon. Mehr benötigen Sie für den Zugang zur TI nicht.

5. TI-Pauschale beantragen

Sobald Sie an die TI angeschlossen sind, beantragen Sie bitte zeitnah die TI-Pauschale im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands (frühestens möglich ab Mitte Oktober 2025), damit Ihnen keine Auszahlung entgeht.

Bei späterer Antragstellung ensteht auch Ihr Anspruch auf die TI-Pauschale erst später. Verschenken Sie also kein Geld. 

Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema?

Wie immer steht Ihnen Ihr BED-Team auch hier persönlich zur Seite. Rufen Sie uns dazu auch gerne an. 

Weitere Informationen

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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