Veröffentlicht am 13.08.2025
So gehen Sie Ihre TI-Anbindung an
1. Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen
Beantragung des eHBA im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel
2. TI-Anschluss Vertrag abschließen
Parallel zur Beantragung von eHBA und SMC-B: Abschluss eines Vertages mit Gewinn mit einem unserer Kooperationspartner im Bereich TI-Anbieter
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Artikeln
3. Elektronischen Institutionsausweis SMC-B beantragen
Sobald Sie Ihren eHBA haben => Beantragung der SMC-B im eGBR
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel
4. TI-Anschluss einrichten
Sobald Sie auch Ihre SMC-B (Institutionenkarte) haben, kontaktieren Sie Ihren TI-Anschlusspartner (RED oder ITCOS), damit der Anschluss zeitnah durchgeführt wird, weil erst ab dann ein Anspruch auf die Finanzierung durch die GKV besteht.
Die Einrichtung und damit der TI-Anschluss erfolgt über einen der beiden Vertragspartner (RED oder ITCOS) serviceorientiert einfach mittels Vorkonfiguration und/oder mittels eines kurzen Videotermins, bei dem der TI-Anschluss für Sie auf Ihren Geräten eingerichtet wird. Die Mitwirkung des/der Praxisinhabenden beschränkt sich darauf, ein Gerät an den Strom anzuschließen oder mit einem Internetzugang zu verbinden. Mehr nicht.
Das war es schon. Mehr benötigen Sie für den Zugang zur TI nicht.
5. TI-Pauschale beantragen
Sobald Sie an die TI angeschlossen sind, beantragen Sie bitte zeitnah die TI-Pauschale im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands (frühestens möglich ab Mitte Oktober 2025), damit Ihnen keine Auszahlung entgeht.
Bei späterer Antragstellung ensteht auch Ihr Anspruch auf die TI-Pauschale erst später. Verschenken Sie also kein Geld.
Fragen?
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Wie immer steht Ihnen Ihr BED-Team auch hier persönlich zur Seite. Rufen Sie uns dazu auch gerne an.
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