Veröffentlicht am 09.01.2026
Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED e.V.) nimmt die aktuellen Pressemitteilungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und einzelner AOKen zur Entwicklung der Heilmittelausgaben zum Anlass, eine faktenbasierte und verantwortungsvolle Debatte einzufordern.
Das WIdO beschreibt, dass die Heilmittelausgaben der AOK im Jahr 2024 bei rund 4,79 Milliarden Euro lagen und seit 2015 mehr als verdoppelt wurden, als wesentlichen Treiber benennt es die gesetzlich angestoßene Vergütungsangleichung ab 2019. Auch die AOK Hessen verweist auf diesen Reformeffekt und ordnet ihn als entscheidend für den Anstieg ein.
Problematisch ist jedoch die Schlussfolgerung, Honorarsteigerungen seien „nicht ausreichend weitergegeben“ worden. Das WIdO stellt dem Ausgabenanstieg eine Lohnentwicklung gegenüber, die auf Medianentgelten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beruht, und leitet daraus eine pauschale Bewertung der Weitergabe ab. Aus solchen Makrovergleichen folgt keine belastbare Aussage über das betriebswirtschaftliche Handeln einzelner Praxen. Wer die Weitergabe bewerten will, muss die reale Kostenentwicklung in Praxen berücksichtigen, darunter Mieten, Energie, Finanzierung, Ausfallzeiten, Investitionen, Verwaltungsaufwand, Personalmix sowie regionale Unterschiede. Genau diese Punkte und die daraus folgende Gewichtung der Personalkosten für die Honoraranpassung waren und sind weiterhin die großen Streitpunkte in den Verhandlungen, Schiedsverfahren und Klagen.
Ohne diese Zwischenschritte wird aus einer Statistik eine Unterstellung.
„Praxen und Teams arbeiten seit Jahren am Limit. Pauschale Schuldzuschreibungen helfen niemandem, sie verunsichern Beschäftigte, verschärfen Konflikte in ohnehin angespannten Arbeitsmärkten und können die Versorgung zusätzlich belasten“, erklärt der Vorstand des BED e.V.
Hinzu kommt: Das WIdO nutzt eine Modellrechnung, wie sich Ausgaben ohne die gesetzliche Neuregelung 2019 entwickelt hätten. Solche Szenarien können theoretisch Reformeffekte veranschaulichen, sie sind jedoch rein hypothetisch. Sie sagen nichts darüber aus, wie sich Versorgung, Wartezeiten, Praxisdichte und Fachkräftesicherung ohne Reform entwickelt hätten. Besonders fragwürdig ist ein solches Vorgehen insbesondere dann, wenn wie im vorliegenden Fall die Änderung vom Gesetzgeber explizit mit der Versorgungssicherung begründet wurde. In der öffentlichen Kommunikation entsteht dadurch schnell ein angebliches Kostenproblem als Narrativ. So wird die Versorgungsperspektive gänzlich in den Hintergrund gedrängt. Ein echter Mehrwert entsteht durch einen solchen Kunstgriff nicht.
Der BED e.V. erinnert daran, dass ähnlich künstlich konstruierte Argumentationsketten bereits in der Vergangenheit kritisiert und erfolgreich beanstandet wurden. Beim BARMER Heilmittelreport hatte der BED e.V. aufzeigen können, dass Vergütungssteigerungen mit Umsatzsteigerungen gleichgesetzt werden, ohne andere Kostenfaktoren ausreichend zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hielt diese Kritik in der Sache für gerechtfertigt.
Auch die Bundesregierung bewertete die Aussagen kritisch:
„Es bestehen [...] Bedenken dahingehend, ob es zielführend ist, die im Heilmittelreport der Barmer verwendeten Daten – und zudem ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren – zueinander in Bezug zu setzen und daraus zu schlussfolgern, die Gehälter der Therapeutinnen und Therapeuten seien in dem in Rede stehenden Zeitraum nur unzureichend gestiegen.“ (Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Fraktion DIE LINKE 2024)
Warum die AOK Gemeinschaft sich trotzdem genötigt fühlt, unter Einsatz von Versichertengeldern ebenfalls in ein politisches Framing einzusteigen, ist aus fachlicher Sicht schwer nachvollziehbar.
Der BED e.V. schlägt deshalb vor:
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Ein gemeinsames, transparentes Monitoring, das die Kostenstruktur ambulanter Praxen realistisch abbildet, statt pauschaler Deutungen und Verzerrungen aus Aggregatdaten.
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Eine klare Trennung in der Kommunikation zwischen Daten, Interpretation und Datenlücken, insbesondere wenn öffentliche Institutionen mit staatlicher Aufgabenfunktion Aussagen mit erheblicher Wirkung auf Versorgung und Berufsattraktivität verbreiten.
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Eine Versorgungsfolgenabschätzung bei Reform und Ausgabenanalysen, damit nicht nur Kosten, sondern auch Zugänglichkeit, Qualität und Fachkräftesicherung sichtbar werden.
„Gesetzliche Krankenkassen tragen als Körperschaften öffentlichen Rechts eine besondere Verantwortung. Wer öffentlich über Heilmittelausgaben spricht, sollte die Versorgung nicht durch vereinfachende Schuldzuweisungen gefährden. Stattdessen braucht es sachgerechte Schlussfolgerungen und Lösungen, die die Auswirkungen auf die gesamte Versorgung beleuchten“, so der Vorstand.