Veröffentlicht am 22.07.2022
Durch die zum 01. August 2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie weiterer Gesetze ergeben sich für Arbeitgebende einige konkrete neue Verpflichtungen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die wichtigsten Punkte.
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Das Bundesfinanzministerium hat gut verständliche FAQs zum Thema veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden:
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Für unsere Mitglieder heben wir hier einige wesentliche Punkte hervor.
Veröffentlicht am 18.11.2014 - Aktualisiert am 22.12.2021
Seit dem 01.01.2015 gilt bundesweit und weitestgehend branchenunabhängig ein Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (bis zu 450 € Monat).
Veröffentlicht am 21.12.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.
Veröffentlicht am 11.06.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro.
Veröffentlicht am 10.12.2020
Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:
01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Veröffentlicht am 26.11.2020
Grundsätzlich wirkt sich der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mindernd auf Mutterschaftsleistungen aus. In einem gemeinsamen Papier stellen Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium klar, dass sich sowohl das Mutterschaftsgeld (gezahlt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt) als auch der Mutterschutzlohn (im Falle eines Beschäftigungsverbots) am regulären Durchschnittsgehalt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schwangerschaft orientieren. Lohnkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis wirken sich also nicht mindernd auf Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld aus.
Veröffentlicht am 10.01.2020
Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen dann also nur noch maximal 48,13 Std bzw. 48 Stunden und 8 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 08.11.2019
Entscheidungen und Rechtsauffassungen von Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Krankenkassen sind nicht immer richtig. Und Widerstand dagegen lohnt sich, wie die beiden folgenden Fälle erneut belegen.
Veröffentlicht am 16.08.2019
Durch die Vergütungspreissteigerungen ab 01.07.2019 stehen derzeit in vielen Heilmittel-Praxen nicht nur mit neuen, sondern auch mit langjährigen Mitarbeitern Lohnverhandlungen auf der Tagesordnung.
Unseren Mitgliedspraxen stellen wir hierzu gerne entsprechende Informationen zur Verfügung: