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Veröffentlicht am 03.08.2010
Es ist hinreichend bekannt, dass Mediziner innerhalb Ihres Studiums keine ausreichende Wissensvermittlung über sämtliche Bereiche der Heilmittel hinweg erhalten. Dies bedingen schlichtweg die Studienpläne.
Im praktischen Alltag sieht sich der Arzt jedoch tagtäglich mit Heilmitteln konfrontiert und muss sich zudem im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Frage stellen, ob seine durch ihn ausgestellten Heilmittelverordnungen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig waren.
Mit dieser Leitlinie möchte der BED e.V. daher dem Arzt eine Richtschnur geben, um effiziente ergotherapeutische Leistungen und damit ein Stück mehr an Verordnungssicherheit zu gewährleisten.
Durch die Leitlinie werden zugleich Über-, Unter- und vor allen Dingen Fehlversorgungen im Bereich der Ergotherapie vermieden, eine bestmögliche Versorgung der Patienten hingegen sichergestellt.
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Begutachtungsmöglichkeiten zwecks Qualitätsüberprüfung therapeutischer Arbeit durch den Arzt - eine Leitlinie des BED e.V.