Bundesrahmenvertrag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Bundesrahmenvertrag.
Veröffentlicht am 29.11.2024

Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1".)

Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden. 

Veröffentlicht am 26.09.2024

VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?

Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024

VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?

*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation

Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024

Informationspflicht vor Behandlungsbeginn

Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.

Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.

Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.

Veröffentlicht am 03.09.2024

Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht. 

Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.

Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.

Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 02.09.2024

Aktualisierung - Nur für Mitglieder

Veröffentlicht am 29.08.2024

Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit

Ausstellung währenddessen zulässig

Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf. 

Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko

Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf. 

Veröffentlicht am 29.04.2024

VIELGEFRAGT: Wann gibt es neue Preise in der Ergotherapie?

Bezüglich der Preisanpassungen läuft derzeit ein Schiedsverfahren, in welchem am 29. Mai der Verhandlungstermin angesetzt ist. Bis dahin sind definitive Aussagen zur Preisanpassung nicht möglich.

Veröffentlicht am 19.04.2024

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) begrüßt die neue Regelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V (Blankoverordnung).

Dementsprechend sind bei Versicherten der PBeaKK auch ergotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage einer Blankoverordnung möglich und abrechenbar.

Veröffentlicht am 18.04.2024

Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.

Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder per Mail an Ihre Verordnenden weiter.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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