Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Bundesrahmenvertrag.
Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 28.05.2025
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 19.03.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 20.02.2025 - Aktualisiert am 28.02.2025
Wie angekündigt fand letzte Woche Donnerstag das erste Sondierungsgespräch zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband bzgl. der Preisanpassung im Bereich Ergotherapie statt.
Wie in einer Sondierung üblich, ging es zunächst darum, erste Positionen auszutauschen und durch Fragen an die Verhandlungspartner ein Bild über deren Vorstellungen und Beweggründe zu erhalten, um sich auf die kommenden Verhandlungen passend einzustimmen.
Wir stellen kurz die im Sondierungsgespräch vorgetragenen Positionen der Vertragspartner vor.
Veröffentlicht am 06.03.2024 - Aktualisiert am 18.02.2025
Veröffentlicht am 14.01.2025
Die Stiftung Gesundheit führte im Auftrag des BED e.V. eine Befragung zu den ersten Erfahrungen mit der neuen Versorgungsform nach § 125a SGB V in der Ergotherapie durch.
https://www.stiftung-gesundheit.de/studien/umfrage-ergotherapeuten-blanko-verordnung/
Methodik
Umfragezeitraum 22.-26.11.2024
Verteiler Anzahl: 4913
Vollständig ausgefüllt: 184
Responderquote: 3,8 %
Repräsentatives Ergebnis mit Konfidenzniveau von 95 %
Veröffentlicht am 29.11.2024
Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1".)
Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden.
Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?
*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.