Veröffentlicht am 29.03.2008
Aktualisiert am 21.01.2022
Mit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapie-Vertrages gilt für alle Zulassung ab 2022:
Gerne stellen wir Ihnen eine Übersicht mit Beispielen für Therapiematerial zur Grundausstattung zur Verfügung.
Beachten Sie bitte übergeordnete gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben, wie z.B. die
Arbeitsstättenverordnung und die jeweils in den Bundesländern geltenden baurechtlichen Vorgaben.
Informationen zum
Arbeitsschutz stellt die Berufsgenossenschaft in folgendem Merkblatt zur Verfügung:
THERAPEUTISCHE PRAXEN Arbeitsplatz in der PraxisAbweichend von den dort gemachten Aussagen sind im Sinne des Infektionsschutzes
getrennte Toiletten für Patienten und Therapeuten zwar wünschenswert jedoch
NICHT vorgeschrieben und in kleinen Unternehmen mit
bis zu 10 Beschäftigten ist eine Toilette ausreichend, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.