Veröffentlicht am 29.03.2008
Aktualisiert am 05.12.2025
Voraussetzungen für Kassenzulassung
Mit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapie-Vertrages gelten für alle GKV-Zulassungen ab 2022 folgende:
Gerne stellen wir Ihnen eine Übersicht mit Beispielen für Therapiematerial zur Grundausstattung zur Verfügung.
Evtl. Videobegehung
Zur Überprüfung, ob die geforderten Zulassungsvoraussetzungen eingehalten werden, führen die ARGEN Heilmittelzulassung seit einiger Zeit stichprobenmäßige Kontrollen durch, die üblicherweise in Form von Videobegehungen stattfinden. Diese Begehungen sind erfahrungsgemäß unkompliziert und dauern nur wenige Minuten.
Ihre zuständige ARGE Heilmittelzulassung wird bei Bedarf also einen Termin zur Videobegehung mit Ihnen vereinbaren, an dem sich der*die zuständige Sachbearbeiter*in z.B. per Handykamera durch Ihre Praxisräume führen lässt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre geplanten Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Videobegehung fertig gestellt sind und die notwendige Pflichtausstattung nachgewiesen werden kann.
Sofern Ihre zukünftigen Praxisräume den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen, wird Ihnen üblicherweise direkt im Anschluss des Videotermins die Zulassung ausgesprochen und auf dem Postweg zugesandt.
Fotos in Sachsen
In Sachsen werden aktuell statt einer Videobegehung lieber Fotos der Praxis gefordert. Es ist empfehlenswert, die Fotos der fertigen und startbereiten Praxis mit dem Zulassungsantrag bereits mitzuschicken.
Weitere Vorschriften
Bauordnung und Arbeitsstättenverordnung
Beachten Sie bitte zusätzlich übergeordnete gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung und die jeweils in den Bundesländern geltenden baurechtlichen Vorgaben.
Arbeitsschutz
Informationen zum Arbeitsschutz stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in folgendem Merkblatt zur Verfügung:
Hinweis: Abweichend von den dort gemachten Aussagen sind im Sinne des Infektionsschutzes getrennte Toiletten für Patient*innen und Therapeut*innen zwar wünschenswert jedoch NICHT vorgeschrieben und in kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ist eine Toilette ausreichend, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist.
Individuelle Begleitung durch den Zulassungsprozess
Gerne unterstützen wir Sie bei den Vorbereitungen und der Beantragung Ihrer Kassenzulassung.
Wir geben Ihnen eine Rückmeldung zur Zulassungfähigkeit Ihrer Wunschräume und begleiten Sie Schritt für Schritt, von der Beantragung der IK-Nummer (Institutionskennzeichen) über die Registrierung im Zulassungsportal (sofern für Ihren Standort angeboten) über Tipps zur Praxisausstattung bis hin zum Zulassungsantrag.
Bei allen Fragen rund um Ihre Zulassung stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung:
zulassung@bed-ev.de
+49 6438 9279 004