Beitragsregelung
Stand: 01.04.2023
Gelistet sind folgend die Jahresbeiträge.
Der Zugang zum Internetportal des BED sowie aller für die jeweilige Beitragskategorie
relevanten aktuellen News sind selbstverständlich im Beitrag enthalten.
Mitgliedskategorie |
Jahresbeitrag |
Juristische Personen und Inhabende mehrerer Praxen
(Vereine, Kliniken, Schulen, Praxisinhaber*innen ab 3 Praxen oder Praxisinhaber*innen mit 2 Praxen und insgesamt 3 Heilmittelbereichen) |
506 €
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Selbstständige Mitglieder |
358 €
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Existenzgründer*innen (erstes Jahr der Selbstständigkeit) |
290 €
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Angestellte, die in Vollzeit arbeiten (ab 30 h / Woche) |
185 €
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Angestellte, die in Teilzeit arbeiten (weniger als 30 h / Woche) |
147 €
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Arbeitslose Mitglieder |
99 €
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Mitglieder in Elternzeit ohne Hinzuverdienst |
99 €
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Rentner*innen |
99 €
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Schüler*innen/Studierende ohne Hinzuverdienst (1. Jahr kostenfrei) |
45 €
|
Erläuterungen:
Schüler*innen/Studierende, Teilzeitbeschäftigte, arbeitslose Mitglieder, Mitglieder in Elternzeit sowie Rentner*innen sollten
zu Ihrem Mitgliedsantrag die entsprechenden Belege für Ihre Antragskategorie
beifügen (Schüler*innen z.B. Schülerausweis etc.), da Sie ansonsten als
Vollzeitmitglied angelegt werden.
Der Status "Existenzgründer*innen" betrifft das erste Jahr der Selbstständigkeit und geht anschließend automatisch in die Kategorie
"Selbstständiges Mitglied" über.
Mitglieder in Voll- und Teilzeit sowie Juristische Personen und Selbstständige Mitglieder außer Existenzgründer*innen,
da für jene bereits ein Sonderbeitrag gilt, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen, wenn das zur Verfügung stehende
Jahreseinkommen (= zu versteuerndes Einkommen abzüglich Steuern) laut Steuerbescheid
17.000 €
unterschreitet.
Als Schüler*in und Student*in gilt, wer keinen Hinzuverdienst zu verzeichnen hat. Das erste Jahr der Mitgliedschaft in dieser
Beitragskategorie ist kostenlos.
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus für ein Beitragsjahr fällig.
Erfolgt der Beitritt im Laufe eines Kalenderjahres, beginnt das jeweilige Beitragsjahr
mit dem ersten Monat der Mitgliedschaft. Wenn Ihre Mitgliedschaft also z.B. zum 01.05.2024 beginnt, dann zahlen Sie den entsprechenden
Jahresbeitrag für den Zeitraum 5/2024 bis 4/2025.
Hier die Beitragsregelung auch als PDF-File.
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