Veröffentlicht am 29.03.2008
Aktualisiert am 14.08.2024
Die Zulassung wird erteilt durch die ARGEn Heilmittelzulassung.
Folgend finden Sie die aktuellen Ansprechpartner der Gesetzlichen Krankenkassen für Zulassungsanträge:
Die üblicherweise geforderten Unterlagen sowie die übrigen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Gerne können Sie uns vorab einen Plan/eine Skizze Ihrer geplanten Praxis per Fax oder Mailscan zukommen lassen, damit wir Ihnen eine Rückmeldung dazu geben können.
Der Zulassungsantrag kann per Selbstauskunft erfolgen, eine vorherige Praxisbegehung ist nicht mehr vorgschrieben.
Je nach Zuständigkeitsbereich ergeben sich Unterschiede in der Antragsstellung.
ARGE Heilmittelzulassung im Zuständigkeitsbereich einer Primärkasse
- Baden-Württemberg; Regierungsbezirk Freiburg und Tübingen
- Bayern; Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz
- Bremen; PLZ-Bereich 27568-28213
- Rheinland-Pfalz; PLZ-Bereich 51598 – 57586
- Saarland; PLZ-Bereich 66111 – 66453
Hier erfolgt der Antrag per Post oder per E-Mail.
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- Die erforderlichen Formulare für die Zulassung, können Sie hier herunterladen (=>wählen Sie zunächst Ihr Bundesland aus und klicken Sie dann auf das entsprechende Heilmittel. Daraufhin werden Ihnen die Dokumente zur Beantragung Ihrer Zulassung zum Herunterladen angezeigt.)
ARGE Heilmittelzulassung im Zuständigkeitsbereich des vdek
In allen anderen Gebieten kann der Antrag per Mail oder digital über das Zulassungsportal erfolgen.
Bei weiteren Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung.
Ihr BED e.V.
info@bed-ev.de
+49 6438 9279 000