Veröffentlicht am 29.03.2008
Aktualisiert am 10.11.2020
Die Zulassung wird erteilt durch die Verbände der Krankenkassen.
Folgend finden Sie die aktuellen Ansprechpartner der Gesetzlichen Krankenkassen für Zulassungsanträge:
Die üblicherweise geforderten Unterlagen sowie die übrigen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Gerne können Sie uns vorab einen Plan/eine Skizze Ihrer geplanten Praxis per Fax oder Mailscan zukommen lassen, damit wir Ihnen eine Rückmeldung dazu geben können.
Die erforderlichen Formulare für die Zulassung, die Sie hier herunterladen können (=>wählen Sie zunächst Ihr Bundesland aus und klicken Sie dann auf das entsprechende Heilmittel. Daraufhin werden Ihnen die Dokumente zur Beantragung Ihrer Zulassung zum Herunterladen angezeigt.), reichen Sie sodann mitsamt allen geforderten Unterlagen bei der für Sie zuständigen ARGE Heilmittelzulassung ein (s.o.).
Zur Zeit wird von der ARGE Heilmittelzulassung in einigen Teilen von Baden-Württemberg eine Begehung durch den Berufsverband gefordert.
Üblicherweise kann der Zulassungsantrag jedoch per Selbstauskunft erfolgen, sodass keine Praxisbegehung notwendig ist.
Falls die ARGE dennoch eine Praxisbegehung fordert, führen wir diese gerne für Sie durch. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich spätestens 6 Wochen vor Eröffnungstermin.
Bei weiteren Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung.
Ihr BED e.V.
info@bed-ev.de
05221-875 945 3