Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 03.07.2025

Gemäß § 12 Abs. 8 Heilmittelrichtlinie soll im Bereich Ergotherapie an einem Tag nur ein Heilmittel - ggfs. mit ergänzendem Heilmittel - erbracht werden. Dies gilt jedenfalls für Behandlungen aufgrund derselben Erkrankung (3-stellig identischer ICD-10-Code). 

Veröffentlicht am 03.07.2025

Was hat Ihre Praxis mit Klimaschutz zu tun? Mehr, als Sie vielleicht denken!

Denn auch Heilmittelpraxen können aktiv zum Umweltschutz beitragen – durch kleine, alltagstaugliche Entscheidungen, die in Summe eine große Wirkung entfalten.

Veröffentlicht am 27.06.2025

Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:

Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.

Veröffentlicht am 26.06.2025

Unserer Bitte, ein Video zur Veranschaulichung seines Angebots zu erstellen, ist unser Kooperationspartner RED bereits gerne nachgekommen. Sehen Sie selbst, wie unkompliziert der TI-Anschluss ist.

Veröffentlicht am 12.07.2024 - Aktualisiert am 26.06.2025

Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für GKV-versicherte Personen geltenden Regelungen inkl. der Abrechnungsmodalitäten zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei ebenfalls angewendet werden. 

Veröffentlicht am 24.06.2025

Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, aber in Deutschland als Ergotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür einen Anerkennungsantrag stellen.

In Bayern sind dafür bis zum 30. Juni 2025 noch die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Ab dem 01. Juli 2025 übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Zuständigkeit für die Anerkennung.

Veröffentlicht am 04.12.2019 - Aktualisiert am 20.06.2025

In der DGUV-Vorschrift 3 ist die Prüfpflicht aller elektrischen Geräte festgelegt.
Dies betrifft vereinfacht gesagt sämtliche Geräte mit elektrischem Antrieb.

Medizinprodukte unterliegen weitergehenden Vorschriften. 

Veröffentlicht am 17.06.2025 - Aktualisiert am 18.06.2025

Auf jeder Messe begegnen uns immer wieder Praxisinhabende, die bis heute davon überzeugt sind, dass Sie als Selbständige verpflichtet seien, im DVE Mitglied zu sein, und allein deshalb schon ihre Mitgliedschaft dort weiterhin aufrecht erhalten.

Diese Annahme ist jedoch falsch!

Im Heilmittelbereich ist niemand verpflichtet in einem Berufsverband Mitglied zu sein. Weder gesetzlich noch berufsrechtlich. Selbstverständlich kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein – verpflichtend ist sie jedoch nicht.

Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, welcher Verband der passende Partner für Sie ist. Dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Veröffentlicht am 17.06.2025

Seit vielen Jahren werden leichte kognitive Störungen (ICD-10-Code F06.7) mit der Diagnosegruppe PS4 (dementielle Syndrome) verordnet. Bis zur Einführung der Blankoverordnung war das auch nie ein Problem. 

Neuerdings wurden solche Verordnungen jedoch von einigen Krankenkassen nicht mehr vergütet, weil F06.7 angeblich nicht zur Diagnosegruppe PS4 passend sei.

Dementielle Syndrome sind ein weiter gefasster Begriff, der nicht nur diagnostizierte Demenzerkrankungen beinhaltet, sondern auch Störungen, die durch die Kombination von verschiedenen dementiellen Krankheitszeichen charakterisiert sind.

Diesbezügliche Absetzungen sind also nicht berechtigt.

Veröffentlicht am 13.06.2025

VIELGEFRAGT: Brauche ich für den TI-Anschluss dann eine Praxissoftware?

Nein.

Für den TI-Anschluss ist ein Internetanschluss und also auch ein internetfähiges Endgerät (Computer, Tablet oder Handy) notwendig. Eine Praxissoftware ist jedoch nicht notwendig. Sofern Sie also z.B. als Soloselbständige*r Ihre Patientenakten ausschließlich auf Papier führen, können Sie das auch weiterhin so tun. 

Weitere Informationen zur TI finden Sie hier:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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