Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 13.06.2025

VIELGEFRAGT: Brauche ich für den TI-Anschluss dann eine Praxissoftware?

Nein.

Für den TI-Anschluss ist ein Internetanschluss und also auch ein internetfähiges Endgerät (Computer, Tablet oder Handy) notwendig. Eine Praxissoftware ist jedoch nicht notwendig. Sofern Sie also z.B. als Soloselbständige*r Ihre Patientenakten ausschließlich auf Papier führen, können Sie das auch weiterhin so tun. 

Weitere Informationen zur TI finden Sie hier:

Veröffentlicht am 13.06.2025

Immer mal wieder erhalten wir Informationen über offenbar falsche Aussagen durch Kassenmitarbeitende, Softwareanbieter oder Abrechnungszentren.

Ob tatsächlich falsche Aussagen getroffen wurden oder "nur" ein Missverständnis besteht, können wir nicht immer nachvollziehen, weil wir natürlich bei den Telefonaten, welche Sie mit den betreffenden Stellen führen, nicht dabei sind. 

Teilweise liegen uns jedoch auch schriftliche Falschaussagen oder mindestens irreführende unvollständige Aussagen vor.

Veröffentlicht am 13.06.2025

VIELGEFRAGT: Ist PS1 bei einer erwachsenen Person zulässig?

Informationen für unsere Mitglieder

Veröffentlicht am 12.06.2025

Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine Produktübersicht zu Desinfektionsmitteln anhand objektiver arbeitsschutz- und gefahrstoffrelevanter Kriterien erstellt.

Sie können nach Ihrer gewünschten Produktgruppe oder nach einer Wirkstoffbasis filtern, Produkte vergleichen und zum Beispiel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Verwednung möglicherweise besser geeigneter Desinfektionsmittel prüfen.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite der BGW:

Veröffentlicht am 04.06.2025

Nur Praxen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden oder mehr als 2 Mio Euro Jahresumsatz müssen nur die interaktiven Bereiche zum Geschäftsverkehr auf ihrer Webseite ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet haben.

Veröffentlicht am 04.06.2025

Beide Kooperationspartner bieten BED-Mitgliedspraxen eine Kompletteinrichtung des TI-Anschlusses mit nur einer Videokonferenz an. Enthalten sind alle benötigten Komponenten und Dienste:

  • leistungsfähiger TI-Zugang (Konnektor im Rechenzentrum oder Gateway)
  • Kartenterminal (wird zugesandt)
  • KIM-Adresse
  • ePA-Zugang

Dank BED-Kooperationen mehr bekommen als bezahlen:

Plus von + 32,97 Euro jeden Monat - statt versteckter Zusatzkosten!

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

TI-Anbindung -> Für BED-Mitglieder ein Guthaben-Geschäft

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran – ab sofort können sich nun auch Ergotherapeut*innen anschließen lassen.

Für kleine Praxen gut zu wissen: Für den TI-Zugang ist KEINE Praxisverwaltungssoftware notwendig.

Die dazu notwendige TI-Finanzierungsvereinbarung (Vereinbarung zur Telematikinfrastruktur-Finanzierung) zwischen den Berufsverbänden und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) tritt dazu rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Veröffentlicht am 20.05.2022 - Aktualisiert am 04.06.2025

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt unterschiedliche Leistungserbringende im deutschen Gesundheitswesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht dabei von der Datenautobahn des Gesundheitswesens. Eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern und anderen soll mit Hilfe der TI ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar, so die KBV.

Veröffentlicht am 04.06.2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von der Politik als zentraler Baustein einer digitalisierten Gesundheitsversorgung dargestellt. Sie soll Behandlungsprozesse transparenter machen und die Gesundheitskompetenz von Patient*innen stärken. Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen und Stellungnahmen, dass erhebliche Bedenken bestehen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und die Transparenz der Datenverarbeitung.

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

Unseren Mitgliedspraxen stellen wir hier weitere Informationen zur TI-Anbindung sowie deren Refinanzierung zur Verfügung.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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