Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 11.08.2022 - Aktualisiert am 18.09.2025
Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, den eine versicherte Person (Praxisinhaber*in, Arbeitnehmer*in, Schüler*in, Praktikant*in) infolge der versicherten Tätigkeit, also während der Arbeit, erleidet. Darüber hinaus besteht ein Versicherungsschutz für so genannte Wegeunfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.
Veröffentlicht am 26.06.2025 - Aktualisiert am 17.09.2025
Unserer Bitte, ein Video zur Veranschaulichung seines Angebots zu erstellen, ist unser Kooperationspartner RED bereits gerne nachgekommen. Sehen Sie selbst, wie unkompliziert der TI-Anschluss ist.
Veröffentlicht am 16.01.2019 - Aktualisiert am 12.09.2025
Hier finden Sie die in den Bundesländern jeweils gültigen Beihilfefähigen Höchstsätze für Bundes- und Landesbeamte.
Veröffentlicht am 12.09.2025
Bei der Vermietung von Praxisräumen an Heilmittelerbringende ist der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 9 Absatz 2 UstG ausgeschlossen.
Somit darf die Umsatzsteuer nicht auf die Miete aufgeschlagen werden, da Ergotherapeut*innen selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Gerne stellen wir hier unseren Mitgliedern ein Bescheinigung zur Verfügung, die Sie Ihrem künftigen Vermieter vorlegen können.
Veröffentlicht am 04.06.2025 - Aktualisiert am 12.09.2025
Problemlos kompatibel auch mit Ihrer Software!
Kompletteinrichtung des TI-Anschlusses mit nur einer Videokonferenz - Enthalten sind alle benötigten Komponenten und Dienste:
- leistungsfähiger TI-Zugang (Konnektor im Rechenzentrum oder Gateway)
- Kartenterminal (wird zugesandt)
- KIM-Adresse
- ePA-Zugang
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Absolutes Plus von + 32,97 Euro jeden Monat - statt versteckter Zusatzkosten!
Auf 5 Jahre gerechnet: 1.980 Euro für Sie zur freien Verfügung
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 05.09.2025
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 27.06.2025 - Aktualisiert am 03.09.2025
Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:
Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.
Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 03.09.2025
VIELGEFRAGT: Sind bei Blanko mehr als 20 Einheiten zulässig?
Veröffentlicht am 12.05.2023 - Aktualisiert am 21.08.2025
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Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde wie eine Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
Veröffentlicht am 28.04.2023 - Aktualisiert am 21.08.2025
Infolge der Preisanpassungen im GKV-Bereich werden in einer Vorgriffregelung die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes jährlich auf GKV-Niveau angehoben.
Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits vorab die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.
Wir erläutern den Zusammenhang mit Privatpreisen.