Veröffentlicht am 14.06.2010
Aktualisiert am 29.12.2022
Als Ergotherapeut*in haben Sie neben der Zulassung mit einer eigenen Praxis verschiedene Möglichkeiten der Beschäftigung. Grundsätzlich ist zu sagen, dass es für den Bereich Ergotherapie keine Tarifverträge gibt, also die Konditionen für jedes Beschäftigungsverhältnis zwischen den jeweiligen Partnern frei ausgehandelt werden können und müssen.
Bei der Anstellung bei einem Träger der öffentlichen Hand kommt der Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst zum Tragen (TVöD).
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