Veröffentlicht am 14.06.2010
Aktualisiert am 18.09.2026
Der Beruf Ergotherapeut*in bietet vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Ergotherapierende können in verschiedenen Einrichtungen wie Praxen, Kliniken oder anderen Institutionen tätig sein. Dabei sind unterschiedliche Beschäftigungsformen möglich, beispielsweise eine Vollzeit- oder Teilzeitanstellung, ein Minijob, eine Tätigkeit während des Studiums oder eine selbstständige Tätigkeit.
Welche Beschäftigungsform geeignet ist, hängt von den persönlichen Zielen, der beruflichen Qualifikation, dem gewünschten Arbeitsumfang sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch für Praxisinhabende ist die Wahl des passenden Beschäftigungsmodells ein wichtiges Thema, um qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und rechtssicher einzusetzen.
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