Veröffentlicht am 29.03.2008 - Aktualisiert am 14.08.2024
Die Zulassung wird erteilt durch die Verbände der Krankenkassen.
Folgend finden Sie die aktuellen Ansprechpartner der Gesetzlichen Krankenkassen für Zulassungsanträge:
Veröffentlicht am 12.01.2024
Die Termine für unsere Existenzgründungsseminarkurse für 2024 stehen fest und sind ab sofort buchbar.
Der erste Kurs startet bereits am 31. Januar mit insgesamt 4 Terminen jeweils mittwochs und freitags.
Alle weiteren Termine und Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Existenzgründungsseminar für Ergotherapeut*innen
Veröffentlicht am 20.12.2023
In der Zeit vom 25.12.2023 bis 01.01.2024 sind die ARGEn Heilmittelzulassung nicht besetzt. Anträge können daher erst wieder ab dem 02.01.2024 bearbeitet werden.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Über die sogenannte Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes sind alle Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung zu finden. So haben (zukünftige) Patient*innen, aber auch Verordnende etc. die Möglichkeit, Heilmittelpraxen z.B. an einem bestimmten Standort zu finden.
Der GKV-SV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Liste der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu führen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die zugelassenen Praxen gemäß Ergotherapievertrag dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten an die für sie zuständige ARGE Heilmittelzulassung zu melden, welche diese dann zur Veröffentlichung weiterleiten.
Veröffentlicht am 28.10.2022
Wir informieren unsere Mitglieder über die steuerlichen Möglichkeiten bei Dienstwagennutzung.
Veröffentlicht am 29.03.2008 - Aktualisiert am 21.01.2022
Folgend finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für die Zulassung im Bereich Ergotherapie.
Veröffentlicht am 04.08.2021
Derzeit wird auf der Internetseite der ARGEnHeilmittelzulassung darauf hingewiesen, dass das neue Zulassungsportal aufgrund von Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren im Heilmittelbereich stehen, bis voraussichtlich Mitte August nicht zur Verfügung steht.
Dieser Hinweis bezieht sich lediglich auf die digitale Möglichkeit der Zulassungsbeantragung.
Veröffentlicht am 17.12.2020
Mit geplantem Start ab 04. Januar 2021 um 12.00 Uhr wird es ein Heilmittelportal derjenigen ARGEn Zulassung geben, welche in der Verantwortung der Ersatzkassen (vdek) stehen.
Die von Primärkassen geführten ARGEn Zulassung (derzeit teilweise Baden-Württemberg, teilweise Bayern, Bremen/Bremerhaven, teilweise Rheinland-Pfalz, teilweise Saarland) sollen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an das digitale Heilmittelportal angeschlossen werden.
Das Portal wird über die bereits bestehende Webseite erreichbar sein:
https://www.zulassung-heilmittel.de/
Veröffentlicht am 26.11.2020
Die Digitalisierung hält 2021 Einzug im Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer.
Ab 01. Januar 2021 sind digitale Vertragsanerkennung und Dateneinsicht möglich.
Das gesamte Zulassungsverfahren wird ab 01. Juli 2021 digitalisiert sein.
Veröffentlicht am 14.12.2018
Mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2018 gelten erneut überarbeitete Zulassungsempfehlungen für Heilmittelpraxen.
Räumliche Anforderungen
Die wohl gravierendsten Änderungen betreffen die räumlichen Anforderungen.
Hier wurde endlich die Vorgabe der „In-Sich-Abgeschlossenheit“ abgeschafft. Der Passus 8.2 lautet nunmehr: