Veröffentlicht am 03.05.2013 - Aktualisiert am 15.08.2018
Diese Nachricht wird den Heil- sowie den Hilfsmittelmarkt maßgeblich verändern und die Karten der Leistungsanbieter neu mischen.
Ab dem 01.07.2013 können, sollen und dürfen -letztere aus Sicht des BED e.V. im Hinblick auf die sich hierdurch ergebenden Marktchancen- Ergotherapeuten eine breite Palette an Hilfsmitteln anbieten und abrechnen. Durch den GKV-Spitzenverband wurde die Aufnahme der ergotherapeutischen Qualifikation in den Kriterienkatalog umgesetzt.
Seit längerem forderte der BED e.V. die Abrechnungsmöglichkeit der Hilfsmittelversorgung für Ergotherapeuten.
Veröffentlicht am 02.07.2013
In unserem ersten Schreiben berichteten wir über die neue Möglichkeit zukünftig als Ergotherapeut Hilfsmittel zu vertreiben.
Einige der offenen Frage zu Anfang Mai konnten mittlerweile geklärt werden.
Veröffentlicht am 28.05.2013
Hiermit möchten wir Sie auf unseren neuen Kooperationspartner VQZ-Bonn aufmerksam machen.
Der VQZ-Bonn ist eine unabhängige Präqualifizierungs- und Zertifizierungsstelle für Ergotherapeuten.
Sie benötigen eine Präqualifizierungsstelle, sobald Sie Hilfsmittel vertreiben wollen.