Veröffentlicht am 26.09.2024
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Aufgrund vieler Nachfragen zu unserem Artikel WICHTIG: Behandlungsbeginn bei mehreren Verordnungen nacheinander gehen wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich auf die Bedingungen ein, welche für die Ausnahmeregelung erfüllt sein müssen.
Veröffentlicht am 17.11.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Wir erläutern unseren Mitgliedern die Grundsätze, Ausnahmen und Tücken beim Behandlungsbeginn.
Veröffentlicht am 07.12.2023 - Aktualisiert am 19.09.2024
Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 13.09.2024
Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?
Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 13.09.2024
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 29.08.2024
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 16.08.2024
Hier kommt der VOCHECKER
Der VOCHECKER ermöglicht die kostenfreie Prüfung von Heilmittelverordnungen mittels KI über ein simples Foto und bewahrt damit die Therapiepaxen vor Absetzungen durch falsch ausgestellte Verordnungen.
Veröffentlicht am 21.06.2024 - Aktualisiert am 16.08.2024
Bereits im April hatten wir nach Rücksprache mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) darüber informiert, dass ergotherapeutische Behandlungen auch für Versicherte der PBeaKK auf Grundlage einer ab dem 1. April 2024 ausgestellten BLANKO-Verordnung möglich und abrechenbar sind. Diese Information wurde in unserem Artikel BLANKO auch bei PBeaKK veröffentlicht.
Nach neuerlichem Austausch mit der PBeaKK bleibt es auch dabei.
Allerdings verzögert sich die konkrete Abrechnung durch einen internen Zuständigkeitswechsel bei der PBeaKK, so dass es aus technischen Gründen aktuell noch nicht möglich ist, fertige Blankoverordnungen zur Abrechnung einzureichen.
Veröffentlicht am 16.08.2024
In der Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) zur Blankoverordnung hatte sich ein Rundungsfehler bei den Positionen X4149, X4169, X4152 und X4172 (Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld bei HLT und psychisch-funktioneller Behandlung in Präsenz oder telemedizinisch) eingeschlichen. Der Preis für das entsprechende Zeitintervall (ZI) muss korrekterweise 19,05 Euro betragen.
Unsere selbständigen Mitglieder finden die korrigierten Listen hinterlegt auf unserer Seite: Vergütungspreislisten