
Foto © Adobe Stock - Marco2811 (bearbeitet durch BED e.V.)
Zielorientierte und erfolgreiche Verhandlungen zu notwendigen Änderungen im Bundesrahmenvertrag Ergotherapie sind nur nach einer Vertragskündigung zu erwarten. DVE und GKV-SV wollen bislang jedoch keine Kündigung aussprechen.
Sie als Ergotherapeut*innen haben es in der Hand, die Berufspolitik durch Ihre Stimme und Ihr Handeln zu beeinflussen.
Am 30. September endet sowohl die Kündigungsfrist für den Bundesrahmenvertrag als auch für die Mitgliedschaft im DVE.
Klarstellung: Es geht um die Kündigung des Rahmenvertrages durch die Berufsverbände, um entsprechende Änderungen neu zu verhandeln. Ergotherapiepraxen können und sollen den Vertrag nicht kündigen.
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Die Aktion Das Sichere Haus - Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH) stellt kostenfrei Materialien zum Unfall- und Gesundheitsschutz zur Verfügung und freut sich, wenn diese Materialien weit verbreitet und genutzt werden.
Zudem gibt es eine Bilderbuchreihe für Kindergarten- und Vorschulkinder, einzeln oder im Gesamtset bestellbar.
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Gerne unterstützen wir die wissenschaftliche Auseinandersetzung im Bereich Ergotherapie und veröffentlichen hier Aufrufe zu Studienteilnahmen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass diese Studien unabhängig von und ohne Einflussnahme des BED e.V. durchgeführt werden. Insofern ist der BED in keinerlei Hinsicht verantwortlich für die Inhalte und Fragestellungen der Studien oder die in den Umfragen erhobenen Daten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE, Teilstandort Greifswald) erforschen soziale Kontakte von Menschen mit Demenz. Da bisher noch wenig darüber bekannt ist, wie Menschen mit Demenz sozial unterstützt werden können, wo aktuell noch Hürden bei der sozialen Teilhabe vorliegen und wie soziale Kontakte den Krankheitsverlauf beeinflussen können, starten wir eine Umfrage mit Akteuren der Demenzversorgung und Menschen mit Demenz. Für diese Umfrage suchen wir noch Teilnehmer.
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Fachkräfte aus Gesundheitsfachberufen, welche das Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses durchlaufen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland beantragt haben, müssen nach den Bestimmungen der einschlägigen Berufsgesetze „über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen“ (Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 05./06. Juni 2019).
Bisher wurden diese Kenntnisse alleinig über ein Zertifikat des Sprachniveaus B2 (Logopäd*innen: C2) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachgewiesen. Die allgemeinsprachlichen Zertifikate reichen laut GMK jedoch nicht zur Überprüfung der im spezifischen Berufsalltag geforderten Sprachkenntnisse aus.
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Der GKV-Spitzenverband bittet um Ihre Mithilfe:
Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Praxis mit den aktuellen Kontaktdaten und weiteren Angaben in dieser Liste enthalten ist:
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Praxis nicht aufgeführt ist oder die Daten nicht vollständig oder aktuell sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 124 Abs. 2 SGB V. Hier geht es zur
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Anzeige:
Im schulischen Umfeld und auch bereits im Kindergarten zeigen immer mehr Kinder Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten, die von den in diesen Feldern beruflich Tätigen besondere Unterstützung und Handlungskompetenzen erfordern.
Der berufsbegleitende Fernstudiengang „Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten“ (Master of Science) der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau bietet die Möglichkeit, sich wissenschaftlich fundiert mit den Themen Lese-/Rechtschreibstörung, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsstörungen und Hochbegabung hinsichtlich evidenzbasierter Diagnostik und Intervention auseinandersetzen. In den Studienmodulen werden psychologische Grundlagen des Lernens, der Schulleistung und der Entwicklung sowie Kenntnisse zur Datenerhebung und -analyse vermittelt.
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Aufgrund von gleichzeitig auftretender Erkrankung und Urlaub von Mitarbeiter*innen sowie der priorisierten Ausarbeitung des Schiedsstellenantrages kann es derzeit zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit des BED-Beratungsteams kommen.
Sofern Sie ein dringendes Anliegen haben, geben Sie uns dazu bitte eine zusätzliche Information auf dem Anrufbeantworter, welchen wir täglich abhören.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom BED e.V.
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Werde ein DEMERGO und erweitere Dein Leistungsangebot auch für Selbstzahler. Unterstütze Patient*innen bei Demenz und deren Angehörige!
Wie bedeutsam das sein kann, zeigen die folgenden Facharbeiten der ausgebildeten Demergos:
Patrycja Schröder: Ergotherapie mit Meerschweinchen bei fortgeschrittener Demenz?
Nadja Karge: Was verändert sich für demenziell erkrankte Bewohner, wenn Ergotherapeuten durch Betreuungskräfte ersetzt werden?
Sieglinde Porst: Demenzerkrankungen in der Schwesternschaft. Möglichkeiten und Grenzen der Angehörigenarbeit durch die Ergotherapeutin
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Zur Erweiterung ergotherapeutischer Expertise stellen wir hier gerne eine Reihe ausgewählter Fachartikel zur Verfügung.
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Mit Wirkung ab dem 01.10.2023 wird die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gemäß Artikel 5 der Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung (HeilbPrüfMV k.a.Abk.) geändert.
Notwendig wurden diese Änderungen durch zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, welches weitestmöglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für alle einfordert. Dementsprechend werden klarere einheitliche Regelungen festgesetzt, wodurch Willkürentscheidungen unwahrscheinlicher werden.
Zusätzlich sind künftig auch digitale Lehrformate ausdrücklich zulässig.
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