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Telematikinfrastruktur (TI)

Veröffentlicht am 13.08.2025

So gehen Sie Ihre TI-Anbindung an

1. Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen

2. Elektronischen Institutionsausweis beantragen

Gleichzeitig: TI-Anschluss abschließen

4. TI-Pauschale beantragen

Veröffentlicht am 13.08.2025

VIELGEFRAGT: Müssen jetzt alle Patientenakten digitalisiert werden?

Nein.

Veröffentlicht am 01.08.2025

Kostenfreies Info-Webinar

Verfügbare Termine:
Mo., 25.08., Mo., 27.10., Mo., 24.11. & Mo., 15.12.2025 | jeweils 19:00–20:30 Uhr | Online

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nicht irgendwann – sie steht bereits vor der Tür. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist Ihr Schlüssel zu moderner, vernetzter Versorgung. In diesem Webinar lernen Sie die wichtigsten Anwendungen wie elektronische Patientenakte (ePA), Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und elektronische Heilmittelverordnung (eVO) kennen und erfahren, wie Sie diese Schritt für Schritt in Ihre Praxis integrieren.

Veröffentlicht am 04.06.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie soll medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Medikationspläne sicher und strukturiert speichern – und diese für alle behandelnden Leistungserbringeenden zugänglich machen, sofern Patient*innen dies erlauben.

?? Ziel: Behandlungsprozesse transparenter machen, Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Gesundheitskompetenz stärken.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen und Stellungnahmen, dass erhebliche Bedenken bestehen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und die Transparenz der Datenverarbeitung.

Veröffentlicht am 25.07.2025

VIELGEFRAGT: Hilfe, die TI kommt - wie soll ich das schaffen?

Mit unserer Hilfe schaffen Sie das.

Veröffentlicht am 26.06.2025

Unserer Bitte, ein Video zur Veranschaulichung seines Angebots zu erstellen, ist unser Kooperationspartner RED bereits gerne nachgekommen. Sehen Sie selbst, wie unkompliziert der TI-Anschluss ist.

Veröffentlicht am 13.06.2025

VIELGEFRAGT: Brauche ich für den TI-Anschluss dann eine Praxissoftware?

Nein.

Für den TI-Anschluss ist ein Internetanschluss und also auch ein internetfähiges Endgerät (Computer, Tablet oder Handy) notwendig. Eine Praxissoftware ist jedoch nicht notwendig. Sofern Sie also z.B. als Soloselbständige*r Ihre Patientenakten ausschließlich auf Papier führen, können Sie das auch weiterhin so tun. 

Weitere Informationen zur TI finden Sie hier:

Veröffentlicht am 04.06.2025

Beide Kooperationspartner bieten BED-Mitgliedspraxen eine Kompletteinrichtung des TI-Anschlusses mit nur einer Videokonferenz an. Enthalten sind alle benötigten Komponenten und Dienste:

  • leistungsfähiger TI-Zugang (Konnektor im Rechenzentrum oder Gateway)
  • Kartenterminal (wird zugesandt)
  • KIM-Adresse
  • ePA-Zugang

Dank BED-Kooperationen mehr bekommen als bezahlen:

Plus von + 32,97 Euro jeden Monat - statt versteckter Zusatzkosten!

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

TI-Anbindung -> Für BED-Mitglieder ein Guthaben-Geschäft

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran – ab sofort können sich nun auch Ergotherapeut*innen anschließen lassen.

Für kleine Praxen gut zu wissen: Für den TI-Zugang ist KEINE Praxisverwaltungssoftware notwendig.

Die dazu notwendige TI-Finanzierungsvereinbarung (Vereinbarung zur Telematikinfrastruktur-Finanzierung) zwischen den Berufsverbänden und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) tritt dazu rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Veröffentlicht am 20.05.2022 - Aktualisiert am 04.06.2025

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt unterschiedliche Leistungserbringende im deutschen Gesundheitswesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht dabei von der Datenautobahn des Gesundheitswesens. Eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern und anderen soll mit Hilfe der TI ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar, so die KBV.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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