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Telematikinfrastruktur (TI)

Veröffentlicht am 13.06.2025

VIELGEFRAGT: Brauche ich für den TI-Anschluss dann eine Praxissoftware?

Nein.

Für den TI-Anschluss ist ein Internetanschluss und also auch ein internetfähiges Endgerät (Computer, Tablet oder Handy) notwendig. Eine Praxissoftware ist jedoch nicht notwendig. Sofern Sie also z.B. als Soloselbständige*r Ihre Patientenakten ausschließlich auf Papier führen, können Sie das auch weiterhin so tun. 

Weitere Informationen zur TI finden Sie hier:

Veröffentlicht am 04.06.2025

Beide Kooperationspartner bieten BED-Mitgliedspraxen eine Kompletteinrichtung des TI-Anschlusses mit nur einer Videokonferenz an. Enthalten sind alle benötigten Komponenten und Dienste:

  • leistungsfähiger TI-Zugang (Konnektor im Rechenzentrum oder Gateway)
  • Kartenterminal (wird zugesandt)
  • KIM-Adresse
  • ePA-Zugang

Dank BED-Kooperationen mehr bekommen als bezahlen:

Plus von + 32,97 Euro jeden Monat - statt versteckter Zusatzkosten!

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

TI-Anbindung -> Für BED-Mitglieder ein Guthaben-Geschäft

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran – ab sofort können sich nun auch Ergotherapeut*innen anschließen lassen.

Für kleine Praxen gut zu wissen: Für den TI-Zugang ist KEINE Praxisverwaltungssoftware notwendig.

Die dazu notwendige TI-Finanzierungsvereinbarung (Vereinbarung zur Telematikinfrastruktur-Finanzierung) zwischen den Berufsverbänden und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) tritt dazu rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Veröffentlicht am 20.05.2022 - Aktualisiert am 04.06.2025

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt unterschiedliche Leistungserbringende im deutschen Gesundheitswesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht dabei von der Datenautobahn des Gesundheitswesens. Eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern und anderen soll mit Hilfe der TI ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar, so die KBV.

Veröffentlicht am 04.06.2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von der Politik als zentraler Baustein einer digitalisierten Gesundheitsversorgung dargestellt. Sie soll Behandlungsprozesse transparenter machen und die Gesundheitskompetenz von Patient*innen stärken. Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen und Stellungnahmen, dass erhebliche Bedenken bestehen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und die Transparenz der Datenverarbeitung.

Veröffentlicht am 30.05.2025 - Aktualisiert am 04.06.2025

Unseren Mitgliedspraxen stellen wir hier weitere Informationen zur TI-Anbindung sowie deren Refinanzierung zur Verfügung.

Veröffentlicht am 05.07.2024 - Aktualisiert am 04.06.2025

Überblick

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Ergotherapie kann ab sofort bundesweit beantragt werden
  • Mit Vorliegen des eHBA kann anschließend der Institutionsausweis (SMC-B) beantragt werden
  • Die Refinanzierung ist gesetzlich vorgeschrieben - Details werden derzeit noch verhandelt
  • Handlungsempfehlung und Ablauf im Kurzüberblick s. ganz unten
Veröffentlicht am 09.05.2025

Wie bereits berichtet versuchen aktuell die Anbieter der TI den neuen Markt teils in unangenehmer Manier zu besetzen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wir arbeiten seit Monaten an wirklich attraktiven Angeboten zur TI und werden Ihnen diese zeitnah präsentieren. 

Veröffentlicht am 07.02.2025

Foto © canva - pexels (Text ergänzt vom BED)

 

Die Anbindung der Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) befindet sich nach vielen Jahren der Vorbereitung langsam auf der Zielgeraden.

Veröffentlicht am 22.01.2025

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann mittlerweile von allen Ergotherapeut*innen in allen Bundesländern beantragt werden. Das wurde uns auf Nachfrage vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mitgeteilt.

Detaillierte Informationen zur Beantragung finden unsere Mitglieder in unserem Artikel:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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