Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 23.09.2026
VIELGEFRAGT: Darf während einer laufenden Blanko-VO schon eine neue Verordnung ausgestellt werden?
Ja.
Beginn aber erst nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung zulässig.
Veröffentlicht am 02.09.2026
Alle maßgeblichen Verbände der Physio- und Ergotherapie setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Therapiepraxen die versorgungsbezogene Pauschale auch für Verordnungen abrechnen können, bei denen vor dem 30. Juli 2026 bereits ein konkreter Behandlungstermin vereinbart wurde. BED, DVE, IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT haben sich dazu gemeinsam an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 30.06.2026
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 07.02.2025 - Aktualisiert am 17.12.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Veröffentlicht am 10.10.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich alle Heilmittel bei Blanko durchführen?
Nein.
Veröffentlicht am 30.07.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025
Eine nächste Verordnung darf erst nach dem letzten Gültigkeitstag der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden.
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum genau 16 Wochen gültig.
Dabei fällt der letzte Gültigkeitstag immer auf denselben Wochentag wie das Ausstellungsdatum.
Veröffentlicht am 10.07.2025 - Aktualisiert am 11.07.2025
Ein Schiedsspruch war nicht nötig!
Ab 1.8.2025 erhöht sich die Vergütung um 7,89%. Hinzu kommen in den Monaten August und September 3,945% für die verzögerte Entscheidung (Zahlbetrag).
Die Entscheidung kam als Einigung der Vertragspartner vor der Schiedsstelle zustande.
Weitere Infos folgen.
(diese Information wurde am 10.07.25 um 21:30 Uhr aktualisiert)
Veröffentlicht am 16.05.2025
Am Anfang steht die Diagnose, die die verordnende Person stellt und direkt danach folgt die gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistung.
Aktuell gibt es keine automatisierte Kontrollmöglichkeit, sodass Sie selbst in der Verantwortung sind, die korrekte Zuordnung nach fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Lassen Sie sich nicht von am Markt befindlichen Heilmittelkatalog-Versionen irritieren und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Ärger mit Arztpraxen.
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf bei Nicht-Blanko auf der VO-Rückseite die Minutenzahl eingetragen werden?
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Muss bei Ergotherapie auf der VO-Rückseite die Spalte "Leistungserbringer" ausgefüllt werden?