Veröffentlicht am 30.07.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025
Eine nächste Verordnung darf erst nach dem letzten Gültigkeitstag der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden.
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum genau 16 Wochen gültig.
Dabei fällt der letzte Gültigkeitstag immer auf denselben Wochentag wie das Ausstellungsdatum.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 18.07.2025
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 10.07.2025 - Aktualisiert am 11.07.2025
Ein Schiedsspruch war nicht nötig!
Ab 1.8.2025 erhöht sich die Vergütung um 7,89%. Hinzu kommen in den Monaten August und September 3,945% für die verzögerte Entscheidung (Zahlbetrag).
Die Entscheidung kam als Einigung der Vertragspartner vor der Schiedsstelle zustande.
Weitere Infos folgen.
(diese Information wurde am 10.07.25 um 21:30 Uhr aktualisiert)
Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 16.05.2025
Am Anfang steht die Diagnose, die die verordnende Person stellt und direkt danach folgt die gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistung.
Aktuell gibt es keine automatisierte Kontrollmöglichkeit, sodass Sie selbst in der Verantwortung sind, die korrekte Zuordnung nach fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Lassen Sie sich nicht von am Markt befindlichen Heilmittelkatalog-Versionen irritieren und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Ärger mit Arztpraxen.
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf bei Nicht-Blanko auf der VO-Rückseite die Minutenzahl eingetragen werden?
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Muss bei Ergotherapie auf der VO-Rückseite die Spalte "Leistungserbringer" ausgefüllt werden?
Veröffentlicht am 13.02.2025
In wie weit sind die Rahmenbedingungen des Heilmittelkataloges aus Ihrer Sicht geeignet, die besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker zu berücksichtigen?
Aufgrund der tollen Resonanz und der sehr spannenden Antworten, die wir bislang dazu erhalten haben, verlängern wir diese FRAGE DES MONATS noch einmal bis Ende dieser Woche.
Veröffentlicht am 07.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Veröffentlicht am 14.01.2025
Die Stiftung Gesundheit führte im Auftrag des BED e.V. eine Befragung zu den ersten Erfahrungen mit der neuen Versorgungsform nach § 125a SGB V in der Ergotherapie durch.
https://www.stiftung-gesundheit.de/umfrage-erfahrungen-blanko-verordnung-ergotherapie/
Methodik
Umfragezeitraum 22.-26.11.2024
Verteiler Anzahl: 4913
Vollständig ausgefüllt: 184
Responderquote: 3,8 %
Repräsentatives Ergebnis mit Konfidenzniveau von 95 %