Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 16.05.2025
Am Anfang steht die Diagnose, die die verordnende Person stellt und direkt danach folgt die gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistung.
Aktuell gibt es keine automatisierte Kontrollmöglichkeit, sodass Sie selbst in der Verantwortung sind, die korrekte Zuordnung nach fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Lassen Sie sich nicht von am Markt befindlichen Heilmittelkatalog-Versionen irritieren und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Ärger mit Arztpraxen.
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf bei Nicht-Blanko auf der VO-Rückseite die Minutenzahl eingetragen werden?
Veröffentlicht am 14.02.2025
VIELGEFRAGT: Muss bei Ergotherapie auf der VO-Rückseite die Spalte "Leistungserbringer" ausgefüllt werden?
Veröffentlicht am 13.02.2025
In wie weit sind die Rahmenbedingungen des Heilmittelkataloges aus Ihrer Sicht geeignet, die besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker zu berücksichtigen?
Aufgrund der tollen Resonanz und der sehr spannenden Antworten, die wir bislang dazu erhalten haben, verlängern wir diese FRAGE DES MONATS noch einmal bis Ende dieser Woche.
Veröffentlicht am 07.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Veröffentlicht am 14.01.2025
Die Stiftung Gesundheit führte im Auftrag des BED e.V. eine Befragung zu den ersten Erfahrungen mit der neuen Versorgungsform nach § 125a SGB V in der Ergotherapie durch.
https://www.stiftung-gesundheit.de/studien/umfrage-ergotherapeuten-blanko-verordnung/
Methodik
Umfragezeitraum 22.-26.11.2024
Verteiler Anzahl: 4913
Vollständig ausgefüllt: 184
Responderquote: 3,8 %
Repräsentatives Ergebnis mit Konfidenzniveau von 95 %
Veröffentlicht am 18.10.2024
VIELGEFRAGT: Können zwei Verordnungen mit zwei unterschiedlichen Heilmitteln zeitlich nebeneinander abgearbeitet werden?
Antwort: Das kommt darauf an ... ;-D
Veröffentlicht am 22.03.2024 - Aktualisiert am 26.09.2024
Unseren Mitgliedern stellen wir gerne die Aufzeichnung der beiden Webinarteile sowie das Handout und weitere Materialien zur BLANKO-VO auf unserer Webseite zur Verfügung.
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.