Veröffentlicht am 27.07.2023 - Aktualisiert am 11.08.2023
Aufgrund einer Rundungsdifferenz beim Zuzahlungsbetrag in der offiziellen Preisliste mit Gültigkeit für Behandlungen vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 gibt es jetzt Absetzungen von jeweils 1 Cent pro Hirnleistungstraining Einzelbehandlung.
Da es sich um die Beträge aus der offiziellen Vergütungspreisliste handelt, sehen weder wir noch der GKV-SV eine Verantwortung der Heilmittelpraxen.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.
Veröffentlicht am 21.06.2023
Wir erleben eine weitere Phase im Absetzungsrausch der Krankenkassen durch die Davaso.
Abgesetzt werden Verordnungen mit der Begründung, dass die Heilmittelpraxis im Unterschriftenfeld unten rechts auf der Verordnungsrückseite keinen Stempel eingedruckt hat.
Wir haben die Davaso bereits zu diesem Sachverhalt angeschrieben.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 16.06.2023
Nachdem wir im April dieses Jahres erneut den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) angeschrieben hatten, weil es nach wie vor Probleme bei Widersprüchen zu ungerechtfertigten Absetzungen gibt, hatten wir zunächst erneut lediglich per Mail die Antwort erhalten, dass wie bereits in 2021 berichtet folgendes gilt:
Bei ungerechtfertigten Absetzungen kann ein Widerspruch formlos erfolgen.
Veröffentlicht am 19.05.2023 - Aktualisiert am 16.06.2023
Im Falle unberechtigter Absetzungen durch die Krankenkasse oder deren rechnungsprüfende Stelle stellen wir unseren Mitgliedspraxen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 19.05.2023
Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
Veröffentlicht am 24.03.2023
Unsere Bitte an Verordnende
Achten Sie bitte bei Verordnungskorrekturen darauf,
Sie ersparen sich und der Heilmittelpraxis damit viel zusätzlichen Aufwand und bewahren die Heilmittelpraxen vor Vergütungsabsetzungen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Veröffentlicht am 22.12.2022
Grundsätzlich ist die korrekt ausgestellte und ausgefüllte Verordnung die Grundlage für die Vergütung Ihrer erbrachten Leistung. Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Wir vom BED e.V. bieten Ihnen daher auf unserer Webseite viele wertvolle Informationen zu diesem Thema, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Sollte es trotzdem einmal zu Absetzungen kommen, unterstützen wir Sie auch bei Widersprüchen, damit Sie Ihre Leistung bezahlt bekommen. Heute berichten wir wieder über zwei derartige Fälle, die zeigen, dass es sich lohnt gemeinsam mit dem BED e.V. in Widerspruch zu gehen.
Veröffentlicht am 16.12.2022
Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden Fälle belegen: