Veröffentlicht am 11.06.2010
Aktualisiert am 23.10.2025
Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung.
Gerne informieren und beraten wir Sie rund um das Thema => Praxiszulassung.
In diesem Artikel informieren wir über die unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten mit der GKV.
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