Veröffentlicht am 07.10.2014
Als Medizinprodukte werden alle Gegenstände und Geräte bezeichnet, die am Menschen eingesetzt werden zur Therapie, zur Diagnostik und zur Überwachung. Vereinzelt sind Medizinprodukte auch in Ihren Praxen zu finden. Ziel muss es sein, die Medizinprodukte für die Patienten und die Beschäftigten sicher zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber dem Betreiber in der Medizinproduktebetreiberverordnung eine Reihe von Pflichten auferlegt. Unter anderem sind Sie verpflichtet ein Bestandsverzeichnis mit allen aktiven Medizinprodukten zu führen. Aktive Medizinprodukte werden mit elektrischer Energie betrieben. Das Bestandsverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung, Art, Typ und Seriennummer
- Anschaffungsjahr und Hersteller
- CE-Kennzeichnung mit Kennnummer (soweit vorhanden)
- Betriebliche Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
- Standort
- Art der Prüfung (sicherheitstechnische Kontrolle, messtechnische Kontrolle oder normale BGV A 3-Prüfung)
- Prüfintervall
Eine Vorlage für das Verzeichnis finden Sie auf der Seite der
BGW.